Klagen wegen Stromkosten

14. November 2024

Nach Erfolg des VKI startet auch der Verbraucherschutzverein VSV eine Sammelaktion gegen EVN und Verbund wegen rechtswidriger enormer Tariferhöhungen im Jahr 2022

Daniela Holzinger: „Am Energiemarkt herrschte 2022 eine Wildweststimmung, Landesversorger und Verbund haben mit untragbaren Preiserhöhungen Menschen extrem belastet.“

Das Jahr 2022 ist vielen Strom- und Gaskunden noch in schlechter Erinnerung. Damals setzten einige Energieversorger massive Tariferhöhungen von bis zu 150 Prozent durch. Nun haben Verbraucher aber gute Chancen, Geld zurückzubekommen. Jüngst hat der VKI im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die EVN gewonnen. Laut Gericht seien die Klauseln in den Lieferverträgen, in denen eine automatische Preisanpassung gemäß dem Österreichischen Strompreisindex bzw. Gaspreisindex festgeschrieben war, intransparent und daher unwirksam gewesen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die EVN will beim Obersten Gerichtshof berufen. In einer ähnlichen Klage hat der VKI mit dem Verbund eine freiwillige Rückzahlung erreicht, allerdings nur für einen Teil der betroffenen Haushalte.
Deshalb startet jetzt der Verbraucherschutzverein VSV ebenfalls Sammelklagen gegen die beiden Versorger. „Verbund und EVN sollen auf Rückzahlung der illegalen Preiserhöhungen und Korrektur der Preise auf ein Niveau vor den Erhöhungen geklagt werden“, so VSV-Obfrau Daniela Holzinger.

Dafür muss man Mitglied des VSV sein, die Klage selbst ist dann ohne Kostenrisiko für beteiligte Konsumenten, weil der Prozessfinanzierer Padronus die Kosten übernimmt und dafür im Erfolgsfall einen Teil des erstrittenen Betrages als Provision behält. Anmelden kann man sich unter www.verbraucherschutzverein.eu/energiepreis.
Um künftig schärfer gegen Verstöße vorgehen zu können, will Holzinger wie der VKI das Recht auf Verbandsklagen bekommen. Verhandlungen darüber laufen. Aber auch die Energieversorger sind mit der Rechtslage unzufrieden. „Wir erhoffen uns von der Regierung Klarheit, wie künftig die Preisgestaltung rechtssicher und im Interesse von Kunden und den Lieferanten erfolgen kann“, so die EVN.

Kronen Zeitung