Aktionärsberater ISS will virtuelle Siemens-HV blockieren

31. Jänner 2025, München
Die Siemens-Hauptversammlung soll wieder eine Präsenzveranstaltung werden
 - München, APA/dpa

Der einflussreiche Aktionärsberater ISS will Siemens in den nächsten Jahren wieder zu Präsenz-Hauptversammlungen zwingen. Die US-Beratungsfirma empfiehlt den Aktionären des deutschen Technologiekonzerns, auf der Hauptversammlung (HV) am 13. Februar gegen die Ermächtigung zu stimmen, die 2026 und 2027 virtuelle Aktionärstreffen ermöglichen würde.

Den Empfehlungen von ISS folgen vor allem viele Investoren aus den USA. Um wie seit 2021 den Aktionären nur über den Bildschirm entgegentreten zu können, braucht der Siemens-Vorstand eine Dreiviertel-Mehrheit, die angesichts des Votums zumindest wackeln dürfte.

Siemens-Begründung „nicht überzeugend“

Die Begründung von Siemens für virtuelle Aktionärstreffen sei „nicht überzeugend“, heißt es in der Stellungnahme von ISS. Es gebe kein Bekenntnis von Vorstand und Aufsichtsrat dazu, den Aktionären in naher Zukunft die Möglichkeit zum persönlichen Besuch einer Hauptversammlung zu geben. „Der neue Vorschlag wirkt wie ein Blankoscheck, Hauptversammlungen auch künftig nur im virtuellen Format abzuhalten“, begründet ISS die Ablehnung.

Siemens wappnet sich Finanzkreisen zufolge bereits für eine Abstimmungsniederlage: Für 2026 habe man vorsichtshalber schon die Münchner Olympiahalle reserviert, in der die Hauptversammlung bis 2020 regelmäßig abgehalten worden war. Eine Siemens-Sprecherin wollte sich dazu nicht äußern, verteidigte aber den Vorschlag: Man habe mit virtuellen Hauptversammlungen „sehr gute Erfahrungen gemacht“. An den vergangenen beiden Aktionärstreffen hätten verstärkt auch ausländische Investoren teilgenommen. „Unsere virtuelle Hauptversammlung ist wie eine Präsenz-Hauptversammlung, nur unter Nutzung digitaler Technologie.“

Im vergangenen Jahr hatten nur noch zwölf von 40 Unternehmen aus dem Leitindex DAX ihre Hauptversammlungen in Präsenz abgehalten. Auch in Österreich gab es einen Trend zur digitalen Abhaltung. Als Notbehelf in der Coronapandemie eingeführt, hat die virtuelle Hauptversammlung seit 2022 in vielen Ländern wie Österreich und Deutschland auch eine gesetzliche Grundlage.

APA/Reuters