
Die Förderung für Erneuerbare Energie wird heuer laut Wirtschaftsministerium im Umfang des gesetzlich vorgesehenen Mindestmaßes zur Verfügung gestellt. Damit sind 70 Mio. Euro für Investitionszuschüsse vorgesehen. Für Photovoltaik- und Stromspeicherprojekte gibt es jedoch einen Bonus von bis zu 20 Prozent, sofern europäische Komponenten verwendet werden.
Mit diesem Bonus soll die europäische Wertschöpfung unterstützt werden. Aus österreichischer Sicht sei vor allem das Know-how im Bereich der Wechselrichter und Batteriespeicher hervorzuheben. Der Bonus tritt mit dem zweiten Fördercall am 23. Juni 2025 in Kraft. „Er steht für regionale Wertschöpfung und ein klares Bekenntnis zum europäischen Industriestandort“, merkte Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) an.
Sowohl die SPÖ, die Gewerkschaft PRO-GE und die Wirtschaftskammer (WKÖ) begrüßten dieses Vorhaben: SPÖ-Energiesprecher Alois Schroll merkte in einer Stellungnahme an, dass damit eine langjährige Forderung der SPÖ erfüllt werde. Und für Reinhold Binder, Bundesvorsitzender der PRO-GE, geht es bei dem „Made in Europe“-Bonus auch darum, dass das Steuergeld vor allem österreichischen Produktionsstätten und damit heimischen Arbeitsplätzen zugutekommt, statt die ohnehin subventionierte Produktion in Asien zu fördern.
Auch der Geschäftsführer der WKÖ-Bundessparte Industrie, Andreas Mörk, zeigte sich erfreut über die Maßnahme. Diese fördere die heimische Wertschöpfung und leiste einen „Beitrag zu Resilienz, Unabhängigkeit und Diversifizierung“.
Erste Förderrunde für PV-Anlagen
Der erste Fördercall zur Förderung von Photovoltaikanlagen öffnet heute, Mittwoch, für zwei Wochen. Die nächsten Fördercalls gibt es ab dem 23. Juni sowie ab dem 8. Oktober. Insgesamt stehen heuer für Photovoltaik-Anlagen Fördermittel von 60 Mio. Euro zur Verfügung. Die Förderung beträgt je nach maximaler Leistung der PV-Anlage zwischen 130 und 160 Euro je kW und für Stromspeicher 150 Euro je kW.
Wasserkraftanlagen bis 25 Megawatt werden mit insgesamt 5 Mio. Euro unterstützt. Die Fördercalls sind hier ab dem 29. April, dem 24. Juni und dem 23. September geplant. Ab dem 28. April und dem 1. September kann jeweils um Förderungen für Windkraftanlagen eingereicht werden. Die Investitionszuschüsse für Windkraftanlagen bis 1 Megawatt summieren sich auf 1 Mio. Euro und für Biomasseanlagen bis 50 Kilowatt auf 4 Mio. Euro. Ab dem 7. Mai und dem 10. September starten die Fördercalls für letztere.
„Wir müssen öffentliche Mittel gezielter und wirksamer einsetzen“, gab Staatssekretärin Elisabeth Zehetner (ÖVP) zu bedenken. „Deshalb richten wir die Förderpolitik Schritt für Schritt stärker auf Systemdienlichkeit und Effizienz aus.“
Wesentliche Änderungen wird daher die EAG-Novelle im vierten Quartal 2025 bringen. Bei negativen Marktpreisen wird es keine Förderung geben. Und künftig soll es eine PV-Förderung nur in Kombination mit Speichern geben. Statt starrer Prämienmodelle ist ein effizienter Mitteleinsatz vorgesehen. Der Fokus soll weiters auf hybride Kraftwerksmodelle gelegt werden. Aber auch die Entbürokratisierung und Entfernung wenig genutzter Instrumente wird bei der Novelle ein Thema sein, teilte das Wirtschaftsministerium mit.
APA