
Die deutschen Bundesländer wollen die Installation von Solaranlagen in Kleingartenanlagen erleichtern. Ein Gesetzentwurf des Freistaats Bayern wurde am Freitag vom Bundesrat in veränderter Fassung mehrheitlich beschlossen. Damit soll ausdrücklich erlaubt werden, Gartenlauben mit kleinen Solaranlagen, sogenannten Balkonkraftwerken, zur Eigenversorgung auszustatten.
Bislang ist eine Stromversorgung in Kleingartenanlagen häufig nur zulässig, wenn diese ausschließlich zum Betrieb von Gartengeräten wie Rasenmähern oder Heckenscheren dient. Dies soll verhindern, dass Lauben als dauerhafter Wohnraum genutzt werden. Teilweise wird daher auch eine Installation von Solaranlagen als unzulässig betrachtet. Dies soll die Neuregelung vermeiden.
Die bayerische Vorlage hatte dazu eine Leistungsbegrenzung der Solaranlage von 600 Watt vorgesehen. Dies sollte sicherstellen, dass sich Gartenlauben nicht für dauerhaftes Wohnen eignen. Dies wurde jedoch auf Antrag Niedersachsens durch die Formulierung „zur Eigenversorgung“ ersetzt. Zur Begründung hieß es, dass Balkonsolaranlagen inzwischen häufig eine Leistung bis zu 2000 Watt aufweisen, auch wenn die Netzeinspeisung bei 600 Watt gedeckelt ist. Deren Installation ändere nichts daran, dass Gartenlauben nicht dauerhaften Wohnzwecken dienen sollen.
Der Gesetzentwurf war im Oktober schon einmal vom Bundesrat beschlossen worden. Wegen der vorzeitigen Auflösung des Bundestages war dort aber vor der Neuwahl keine Beschlussfassung mehr erfolgt.
APA/AFP