
Im Streit um die Gasförderung vor der Nordseeinsel Borkum hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg den Weg frei gemacht für die Verlegung des Seekabels. Zuvor hatte das OVG bereits eine Beschwerde der Deutschen Umwelthilfe (DUH) abgewiesen, die die wasserrechtliche Genehmigung für ein Stromkabel zur geplanten Förderplattform des niederländischen Unternehmens One-Dyas betraf.
Nun hob das Gericht einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Oldenburg auf, wonach bestimmte Befreiungen vom Naturschutzrecht vorläufig nicht gelten sollen. Diese waren vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) erteilt worden. Diese Eil-Entscheidung des OVG ist unanfechtbar, wenngleich das Hauptsacheverfahren beim Verwaltungsgericht in Oldenburg noch aussteht.
Das Kabel soll Strom vom nahegelegenen Windpark Riffgat liefern. Es würde durch ein Schutzgebiet verlaufen. Die DUH warnt vor einer irreversiblen Schädigung des Riffs und hatte gegen die Genehmigung des Kabels geklagt, da dieses durch eines der letzten einzigartigen und europarechtlich geschützten Steinriffe in der deutschen Nordsee verlaufen soll.
APA/dpa