Institut: Mitsprache bremst Erneuerbaren-Genehmigung nicht

18. August 2025, Wien

Um den Ausbau erneuerbarer Energien, wie Solar- und Windkraft, zu forcieren, kündigte die Bundesregierung jüngst eine Reform der Genehmigungsverfahren an. Anders als oft kolportiert, seien aber nicht Mitspracherechte für Umweltorganisationen sowie Bürgerinnen und Bürger schuld an zu langen Verfahren – vielmehr gebe es „strukturelle Ineffizienzen“, so das Klimainstitut „Kontext“ in einer Aussendung am Samstag.

Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) hatte bei der Präsentation des Reformpakets, im Juli zu lange Genehmigungsverfahren bemängelt. Es gebe ein „überreguliertes Einspruchsverfahren, das Projekte verhindert“. „Nur bei uns haben Parteistellungen so ausgebaute Rechte und nur bei uns führt das dazu, dass Projekte verzögert oder verhindert werden“, so der Bundeskanzler.

Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVPs) würden im Schnitt 22 Monate dauern, kritisiert am Samstag auf das „Kontext“-Institut – das, obwohl das Gesetz maximale Fristen von sechs bis neun Monaten vorsehe. Die Phase der Projekteinreichung mache dabei im Schnitt die Hälfte der Dauer von UVPs aus. Hier seien die Projektwerbenden selbst mit einer „frühzeitigen, strukturierten Projektplanung“ gefordert.

Personalmangel bei Behörden

Aufseiten der Behörden bräuchte es deutlich mehr Personal. Es seien „deutlich mehr Amtssachverständige, Verfahrensleiter:innen und Personal am Bundesverwaltungsgericht notwendig“. Um die öffentliche Akzeptanz von Erneuerbaren-Projekten zu stärken, sollten zudem Bürgerinnen und Bürger sowie Umweltschutzorganisationen früh einbezogen werden.

Das von der Regierung aus ÖVP, SPÖ und NEOS angekündigte Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetz (EABG) sei ein „entscheidender Hebel“ für schnellere Verfahren. Darin müsse „verbindlich geregelt“ werden, dass die Bundesländer genügend Flächen für „Windkraft, Wasserkraft, Photovoltaik, Speicher und Netze“ ausweisen. „Diese Flächen auszuweisen, liegt in der Verantwortung der Bundesländer, die mit Ausnahme der östlichen Länder, hier säumig sind“, sagt Kontext-Vorständin, Katharina Rogenhofer.

Weiters müsse die Strategische Umweltprüfung (SUP) für Beschleunigungsgebiete aufgewertet werden, um UVP-Verfahren zu ersetzen. Für kleinere Projekte, bei denen keine UVP nötig ist, brauche es weiters „One-Stop-Shops“ – also zentrale Anlaufstellen, wo alle behördlichen Verfahren gebündelt werden. „Kontext“ basiert seine Analyse auf einer „umfassenden Literaturrecherche“ und Gesprächen mit Vertretern aus den „für die Thematik relevanten Feldern“.

Regierung brachte Reform auf den Weg

Ende Juli hatte die Regierungskoalition ein Reformpaket auf den Weg gebracht. Die Reform des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG), die Beschleunigungen bei Großverfahren bringen soll, ist bereits in Begutachtung. Das EABG und eine Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVP-G) sollen „demnächst“ bzw. im Herbst folgen.

APA