Regelung der Energiemärkte in Österreich im Fluss

14. Oktober 2025, Wien
Regierung arbeitet an Gesetzen zur Regelung der Energiemärkte
 - Sommerhausen, APA/dpa

Die Regierung arbeitet derzeit an mehreren Gesetzen zur Regelung der Energiemärkte. Das prominenteste ist das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG), das vom Wirtschaftsministerium „zentrales Rahmengesetz für die Stromwirtschaft“ genannt wird. Der Entwurf war bereits in Begutachtung – nun muss die ÖVP/SPÖ/NEOS-Koalition einen gemeinsamen Vorschlag erstellen und eine Oppositionspartei überzeugen, da für alle Energiegesetze im Nationalrat eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig ist.

Im Rahmen der Begutachtung erhitzten sich die Gemüter vor allem daran, dass laut Entwurf auch private Einspeiser von Strom künftig Netzgebühren zahlen sollen. Sozialtarife, das Recht der Stromanbieter Preise zu ändern oder auch fehlende Bestimmungen für den Fall einer möglichen künftigen Energiekrise waren weitere Kritikpunkte. Energiestaatssekretärin Elisabeth Zehetner (ÖVP) ist „Ich bin zuversichtlich, dass wir in den kommenden Wochen eine Regierungsvorlage zum ElWG vorlegen und das Gesetz rasch beschließen können.“

Erneuerbares-Gas-Gesetz

Der zweite große Brocken ist das Erneuerbares-Gas-Gesetz (EGG). Dazu liegt von der Regierung noch kein Vorschlag vor, dabei war die Umsetzung dieses „Leuchtturm-Projekts“ bis zum Sommer 2025 angekündigt. Darin geht es um den Umgang mit „grünem“ Gas, also vor allem Biomethan und Wasserstoff. Dazu haben schon die ÖVP/FPÖ-Regierung, die 2019 vor einem Beschluss nach dem Ibiza-Skandal zerbrach, sowie die ÖVP/Grüne-Koalition ihr Glück versucht – deren Vorschlag verfehlte 2024 die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit im Nationalrat.

Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetz

Das dritte Großprojekt ist das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetz (EABG), das eine EU-Vorgabe (Richtlinie RED III) umsetzt und mit einfacheren Verfahren den Ausbau von kleineren, nicht UVP-pflichtigen Projekten erneuerbarer Energieträger beschleunigen soll. Dafür liegt ein Vorschlag der Bundesregierung vor, der derzeit (bis 21. Oktober) in Begutachtung ist. Auch hier ist die Zustimmung zumindest einer der beiden Oppositionsparteien nötig, um die Zwei-Drittel-Mehrheit zu sichern.

Standortabsicherungsgesetz

Das Standortabsicherungsgesetz (SAG) Gesetz dürfte diese Woche im Plenum des Nationalrates beschlossen werden, da es Anfang Oktober vom Wirtschaftsausschuss einstimmig angenommen worden ist. Es sichert energieintensiven Unternehmen mit einem Jahresverbrauch über einer GWh für 2026 und 2027 Ermäßigungen bei den Stromkosten zu. Das Gesetz verlängert Maßnahmen aus dem früheren „Strompreiskostenausgleichsgesetz“ und läuft in Medien meist unter dm Begriff „Strompreiskompensation“ oder „Strombonus“.

Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz

Die Novelle zum Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz soll den rechtlichen Rahmen dafür schaffen, die österreichische Stromversorgung bis 2030 bilanziell zu 100 Prozent auf erneuerbare Energieträger umzustellen. Das würde heißen, dass im Laufe eines Jahres zumindest so viel erneuerbarer Strom erzeugt wie verbraucht wird, auch wenn nicht zu jeden Zeitpunkt die Erzeugung für die Versorgung ausreicht. Das Gesetz soll Rahmenbedingungen für Investitionen in Wind-, Wasser-, PV- und Biomasseanlagen schaffen, die Marktprämien und Investitionszuschüsse regeln. Der Text ist aber erst „in fachlicher Ausarbeitung“.

Energieeffizienzgesetz und Gaswirtschaftsgesetz

In Ausarbeitung sind Novellierungen für zwei weitere für den Energiesektor relevante Gesetzesvorhaben. Das Energieeffizienzgesetz (EEffG) setzt die EU-Energieffizienzrichtliche (EED) um und soll die Steigerung der Energieeffizienz und die Verringerung des Energieverbrauchs erwirken. Für eine umfassende Novelle ist eine Zwei-Drittel-Zustimmung nötig, 2023 war mangels dieser Mehrheit nur eine teilweise Auffrischung möglich.

Das Gaswirtschaftsgesetz (GWG) wird Erzeugung, Transport, Speicherung, Handel und Verteilung von Gas neu regeln. Dazu gehört auch die Umsetzung der EU-Methanverordnung in heimisches Recht. Die EU-Bestimmung trat im Mai 2024 in Kraft und verpflichtet die Mitgliedsländer, Methanemissionen im Energiesystem zu reduzieren. Auch das GWG ist eine Zwei-Drittel-Materie.

Zwei Verordnungen für die Wasserstoffwirtschaft

Bereits die Begutachtung durchlaufen haben zwei Verordnungen, die die heimische Wasserstoffwirtschaft unterstützen und regeln sollen. Der innerhalb der Regierung koordinierte endgültige Text fehlt aber noch. Die Wasserstoffverordnung (WStVO) dient der Umsetzung einer EU-Richtlinie und definiert, was als „grüner“, also ohne beziehungsweise mit weniger Treibhausgasemissionen erzeugter Wasserstoff gelten kann. Die EAG-InvestitionszuschüsseVerordnung-Wasserstoff (InvZ-VO H2) wiederum legt fest, wer in der Wasserstoffwirtschaft wie viel Anschubfinanzierungen und Förderungen erhält.

Biomasseenergie-Nachhaltigkeitsverordnung

Mit dieser Verordnung setzt das Wirtschaftsministerium die EU-Erneuerbaren-Richtline (RED II/III) um. Sie legt fest, unter welchen Bedingungen Biomasse, Biogas und flüssige Biokraftstoffe als nachhaltig gelten und damit förderbar sind.

APA