Deutsche Regierung plant Industriestrompreis

19. November 2025, Berlin
Stromintensive Betriebe im internationalen Wettbewerb
 - Salzgitter, APA/dpa

Die deutsche Regierung plant einen Industriestrompreis, um die hohen Energiekosten in Deutschland abzufedern. Über die Details der Staatshilfe wird derzeit mit der EU-Kommission verhandelt. Das CDU-geführte Wirtschaftsministerium unter Leitung von Katherina Reiche hat zur Abstimmung innerhalb der Regierung gerade ein Konzept mit Eckpunkten erstellt, das der Nachrichtenagentur Reuters vorliegt. Ein Überblick.

Subvention auf drei Jahre begrenzt

Es ist keine Dauersubvention geplant, sondern eine Begrenzung auf drei Jahre – von 2026 bis 2028. Die Hilfe erfolgt aber jeweils nachträglich, ausgezahlt wird also in den Jahren 2027 bis 2029.

Kosten von 3,1 Mrd. Euro für drei Jahre

Das Wirtschaftsministerium rechnet für drei Jahre mit insgesamt 3,1 Milliarden Euro. Davon dürften 1,5 Milliarden Euro auf das Haushaltsjahr 2027 entfallen, danach jeweils 800 Millionen auf die Haushaltsjahre 2028 und 2029. Die Zahlen wurden Reuters vom Finanzministerium bestätigt.

Für Stromintensive Betriebe im internationalen Wettbewerb

Nicht alle Unternehmen in Deutschland, sondern Konzerne, „die nachweislich stromintensiv sind und im internationalen Wettbewerb stehen“. Mit der Staatshilfe soll eine Abwanderung ins Ausland verhindert werden. Profitieren könnten Firmen aus der Chemiebranche, der Metallindustrie, Gummi- und Kunststoffverarbeitung, Glas- und Keramikherstellung sowie Hersteller von Zement, Batteriezellen und Halbleitern. Auch die Papierindustrie, Rohstofffirmen und der Maschinenbau könnten begünstigt werden. Weitere Bereiche sind laut Wirtschaftsministerium denkbar, müssen aber mit der EU-Kommission abgestimmt werden. Diese Unternehmen sollen dann fünf Cent pro Kilowattstunde zahlen.

Aufteilung flexibel

Nein, Firmen können sich am Anfang mehr Hilfen sichern. Das soll ein Anreiz sein, möglichst schnell in Deutschland zu investieren. „Deshalb soll Unternehmen optional die Möglichkeit gegeben werden, die anrechenbare Strommenge über die Laufzeit aufzuteilen (optionale degressive Fördermöglichkeit).“

Investitionen als Gegenleistung

Die Hilfe ist nicht geschenkt. Die Regierung fordert Gegenleistungen ein. „Mindestens 50 Prozent des erhaltenen Beihilfebetrags müssen in neue oder modernisierte Anlagen investiert werden, die einen messbaren Beitrag zur Senkung der Kosten des Stromsystems leisten.“ Beispiele dafür wären die Erzeugung erneuerbarer Energien oder Energiespeicherlösungen. „Die Maßnahme muss innerhalb von 48 Monaten nach Gewährung der Beihilfe umgesetzt werden.“

APA/Reuters