
Angesichts des geplanten Netzausbaus mit dem Lückenschluss der 380-kV-Leitung in Kärnten fordert die Kärntner Koalition aus SPÖ und ÖVP Berücksichtigung bei der geplanten Novellierung des Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetzes auf Bundesebene. Es stünde im Raum, dass dort die Entschädigung für die Gemeinden auf 20.000 Euro pro Kilometer festgesetzt wird, hieß es in einer Aussendung am Mittwoch. Gefordert werden Ausgleichszahlungen von 100.000 Euro pro Kilometer.
Die Landesspitze nimmt die beim Ausbau der 380-kV-Leitung in Salzburg bezahlten Ausgleichszahlungen an Gemeinden – rund 70.000 Euro pro Kilometer – als Ausgangspunkt. Inflationsbereinigt ergäbe sich für die Kärntner Gemeinden damit eine Entschädigung von 100.000 Euro pro Kilometer, sagte SPÖ-Klubobmann Herwig Seiser. Dieser Betrag – bezahlen müsste ihn die Austrian Power Grid (APG) – brächte den betroffenen Kärntner Gemeinden fast 20 Millionen Euro. Seiser: „Kärnten ist nicht weniger wert als Salzburg.“ 20.000 Euro pro Kilometer wären „blanker Hohn“. ÖVP-Pendant Markus Malle: „Die Gleichbehandlung mit Salzburg ist das Mindeste, das sich die Kärntnerinnen und Kärntner erwarten können.“
FPÖ für Neuplanung und laufende Zahlungen
Die FPÖ sprach sich im Vorfeld zum Thema 380-kV-Leitung für laufende Zahlungen statt einmaliger Entschädigungen aus, außerdem stellt sie den Bedarf für die neue Leitung infrage und fordert eine Überprüfung des Projekts samt allfälliger Neuplanung. Ein Dringlichkeitsantrag zu Letzterem wurde abgeändert und schließlich einstimmig beschlossen. Die Landesregierung soll nun eine realistische Strombedarfsprognose für das Bundesland erstellen lassen. Diese soll bei der nächsten Erstellung des Netzinfrastrukturplans (ÖNIP) sowie des Netzentwicklungsplanes (NEP) berücksichtigt werden.
Per Dringlichkeitsantrag im Landtag wird am Mittwoch die Landesregierung aufgefordert, sich entsprechend an die Bundesregierung zu wenden. Seiser: „Wenn es der Bund regelt, soll er es in unserem Sinne regeln. Falls nicht, soll er die Finger davon lassen. Dann machen wir das selbst in Form eines Landesgesetzes.“
APA


