Österreich riskiert ein Vertragsverletzungsverfahren, weil Beschleunigungsgebiete für den raschen Ausbau von Photovoltaik und Windkraft nicht fristgerecht nach Brüssel gemeldet wurden.
Der beschleunigte Ausbau erneuerbarer Energien, zu dem sich Österreich im Rahmen der EU verpflichtet hat, droht am Kompetenzwirrwarr und fehlendem politischen Mut zu scheitern. Und wieder einmal sind es die Bundesländer, die ihrer Verpflichtung nicht nachkommen, genügend Flächen für den weiteren Ausbau von Windkraft und Photovoltaik (PV) zur Verfügung zu stellen. Österreich riskiert damit – wieder einmal – ein Vertragsverletzungsverfahren seitens der EU, wie Martina Prechtl-Grundnig, Geschäftsführerin des Dachverbands Erneuerbare Energie Österreich, am Donnerstag hinwies.
Bis 21. Februar – sprich Samstag vergangener Woche – hätte Österreich Beschleunigungszonen nach Brüssel melden müssen. Weil die Sache aber daran hängt, dass die neun Bundesländer ihre präferierten Gebiete für den Ausbau der Solar- und Windenergie bekanntgeben, dieser Verpflichtung aber nicht zeitgerecht nachgekommen sind, ist auch der Bund in Verzug.
Dabei weiß man spätestens seit 2023, was ansteht. Am 9. Oktober vor drei Jahren hat der EU-Ministerrat die Erneuerbaren-Richtlinie RED III beschlossen. Seit 20. November 2023 ist sie in Kraft. Kerninhalte: Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für Erneuerbare-Energien-Anlagen, höhere Ziele für den Ausbau und Einführung von Beschleunigungsgebieten. Damit soll sichergestellt werden, dass Projekte nicht jahrelang im Planungsstadium verharren, sondern zügig umgesetzt werden können. Die Ausweisung von Beschleunigungsgebieten für Windkraft und PV ist verpflichtend, für andere Technologien, zum Beispiel Kleinwasserkraft, optional.
Ernüchterung
Wie sieht es im Detail aus? Auf den ersten Blick haben zwei der neun Bundesländer ansatzweise „geliefert“: Salzburg bei Photovoltaik, Kärnten bei Wind. Ein zweiter Blick zeigt aber, dass Salzburg vergangene Woche kurz vor Fristende erst angekündigt hat, entlang von Autobahnen Beschleunigungsgebiete für den PV-Ausbau auszuweisen. „De facto gibt es noch keine Beschleunigungsgebiete, die beschlossen wären“, sagt Prechts-Grundnig. Gemeinden, auf deren Gebiet Freiflächen-PV ins Auge gefasst wird, wissen von nichts, hat der Dachverband Erneuerbare Energie recherchiert.
Kärnten wiederum habe ein Beschleunigungsgebiet für Windkraft genannt, das kein Beschleunigungsgebiet sein kann, weil dort bereits Windräder stehen. „Das ist EU-rechtswidrig“, sagt Florian Maringer. Der Geschäftsführer der IG Windkraft weist außerdem darauf hin, dass die Länder nicht einmal die Möglichkeit genutzt haben, Zonen einzumelden, die bereit SUP-geprüft sind. SUP steht für Strategische Umweltprüfung. Die Prüfung der Umweltauswirkungen wird dabei auf die Ebene der Planung verlagert. Damit soll die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für Einzelprojekte entfallen, was Zeit sparen hilft. Niederösterreich, Burgenland und die Steiermark hätten das tun können, haben es aber unterlassen. Statt Beschleunigungszonen auszuweisen, hätten manche Bundesländer Ausschlusszonen definiert, wo keinesfalls Windkraft oder PV errichtet werden dürfe. Maringer: „Auch das ist EU-rechtswidrig“.
Auch der Bund ist säumig
Nicht nur die Länder kämen ihrer Verpflichtung nicht nach, auch der Bund mache zu wenig – etwa bei der Hebung des Wasserkraftpotenzials im Land. „Statt zu beschleunigen, wird gebremst. Mit überschießenden und ökologisch unnötigen Vorgaben werden bestehende Anlagen gefährdet“, moniert der Vertreter der Kleinwasserkraft, Paul Ablinger. „Man fragt sich, wo das große Wasserkraftland ist, als das Österreich sich rühmt“. Das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG), das von Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) noch vor wenigen Wochen für Ende Februar angekündigt wurde, muss dem Vernehmen nach regierungsintern erst noch akkordiert werden. Fraglich ist auch, ob auf Basis des bisher bekannten Gesetzestextes eine Zweidrittelmehrheit im Parlament zustande kommt.
Engagiertere EU-Länder
Eine vollständige Liste jener Länder, die Beschleunigungszonen fristgerecht nach Brüssel gemeldet haben, gibt es bis dato nicht. Öffentlich dokumentierte Fortschritte liegen unter anderem für Kroatien, Tschechien, Estland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Italien, Polen, Portugal und Spanien vor. Österreich gehört nicht dazu.
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