Deutschland will neue Wind- und Solar-Anlagen kürzer fördern

15. Dezember 2020, Berlin
Neue Regelung Solaranlagen
 - Mürzzuschlag, APA/SOLID

Die deutsche Regierungskoalition fasst im Zuge der Reform der Förderung erneuerbarer Energien auch eine Kürzung der 20-jährigen Dauer ins Auge. Mit dem Ende der Kohleverstromung, also spätestens 2038, sollten dann zum einen neue Anlagen keine Subventionen mehr bekommen, heißt es im Entwurf eines Entschließungsantrags von Union und SPD, der Reuters am Dienstag vorlag. Ferner heißt es: „Dazu gehört auch eine rechtzeitige degressive Ausgestaltung der Förderdauer.“

Ab wann diese Kürzung greifen und wie lange die Förderung dann gelten soll, geht aus dem Antrag nicht hervor. Wer jetzt eine Anlage errichtet, bekommt die garantierte Vergütung für seinen Strom bis 2040. Bei Anlagen, die in den nächsten Jahren in Betrieb gehen, könnten es dann weniger als 20 Jahre sein. Die Förderdauer ist ein wichtiges Kriterium für Banken, die solche Investitionen finanzieren.

Der Entschließungsantrag hat so keine Gesetzeskraft. Er fasst Dinge zusammen, die die Koalition nicht mehr in den Entwurf des Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) einarbeiten konnte, wie etwa den künftigen, höheren Ausbaupfad erneuerbarer Energien. Dieser soll in den ersten Monaten 2021 mit anderen Regelungen Gesetzeskraft bekommen.

Mit Blick auf ein erhöhtes Klimaziel der EU für 2030 heißt es: „Die Ausbauziele für die Windenergie an Land sowie die Photovoltaik für 2030 und die Jahresziele auf dem Weg müssen dementsprechend spürbar und verlässlich gegenüber der jetzigen EEG-Planung angehoben werden.“ Und: „Dies bedeutet, dass die Voraussetzung für Wind an Land, insbesondere im Bereich Genehmigungen und Artenschutz, deutlich verbessert werden müssen.“ Derzeit ist noch Beschlusslage, dass 2030 rund 65 Prozent des verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Quellen kommt.

Gleichzeitig ist im Antrag verankert, dass die Umlage auf den Strompreis zur Finanzierung des Ausbaus nicht steigen darf. Eine Kürzung der Förderdauer würde dafür einen Beitrag leisten. Die Bundesregierung wird zudem aufgefordert, ein Konzept vorzulegen, wie die Umlage künftig nicht mehr auf den Strompreis aufgeschlagen werden kann.

Geplant ist ferner, den Austausch alter Windräder durch leistungsstärkere im Planungsrecht weiter zu erleichtern. Am Ende der Förderdauer von 20 Jahren endet häufig auch die Genehmigung eines Windparks insgesamt.

Die fest ausgehandelten Regelungen zum neuen EEG will der Wirtschaftsausschuss des deutschen Bundestags am Dienstagabend beraten. Am Donnerstag soll das Gesetz im Bundestag beschlossen und am Freitag im Bundesrat gebilligt werden. Dann kann es Anfang 2021 in Kraft treten. Weitere Änderungen wie etwa zu Ausbaupfad und Förderdauer könnten dann Anfang 2021 in einem neuen Anlauf folgen.

APA/ag