VKI-Sammelaktion für Maxenergy-Kunden

2. Dezember 2021, Wien

Trotz gerichtlicher Feststellung, dass Maxenergy auf Basis unrechtmäßiger Klauseln Preiserhöhungen vorgenommen hat, ist der Energieanbieter zu keiner einvernehmlichen Lösung mit den betroffenen Haushaltskunden bereit. Deshalb stellt der Verein für Konsumenteninformation (VKI) eine Sammelaktion auf die Beine, um die Verbraucher bis hin zu möglichen weiteren rechtlichen Schritten zu unterstützen.

Konkret geht es um Strom- oder Gaskunden von Maxenergy, die von Preiserhöhungen am 1. September 2018, 1. Jänner 2019 und 1. September 2019 betroffen waren, um ihnen zu einer Durchsetzung ihrer Ansprüche zu verhelfen. Hätten Kunden einen Widerspruch gegen die Preiserhöhung erhoben, habe Maxenergy das Vertragsverhältnis beendet, so der VKI.

Bei einem durchschnittlichen Jahresenergieverbrauch steht den Betroffenen laut VKI-Angaben von Donnerstag eine Rückerstattung von rund 120 Euro bei Strom und von rund 110 Euro bei Gas pro Jahr zu. „Sollte Maxenergy nicht einlenken, wird der VKI weitere rechtliche Schritte ergreifen“, heißt es.

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums den Energieanbieter Maxenergy Austria Handels GmbH wegen Vertragsklauseln geklagt, die es dem Unternehmen ermöglichten, willkürliche Änderungskündigungen und Preiserhöhungen jeglicher Art durchzuführen, so die Konsumentenschützer. Das Landesgericht Feldkirch habe im Frühjahr 2021 die Rechtsauffassung des VKI bestätigt und die Klauseln rechtskräftig für unzulässig erklärt, weil sie Änderungen des Vertrages nach Inhalt und Ausmaß unbeschränkt zulassen würden. Aus VKI-Sicht hätte Maxenergy die auf Grundlage der gesetzwidrigen Klauseln durchgeführten Preiserhöhungen an die Kunden zurückzahlen müssen. Es sei aber weiterhin keine außergerichtliche Vergleichslösung möglich gewesen. Daher organisiere man nun die Sammelaktion.

Nicht Teil dieser Aktion ist die vor einigen Wochen aufgetauchte Kündigungsthematik rund um Maxenergy – nämlich Kündigungen von Verträgen trotz einer noch aufrechten Preisgarantie. Hier ist eine Klage eingebracht worden.

APA