„Klimafitte“ Häuser: Novelle zum Wohnungseigentumsgesetz

17. Dezember 2021, Wien

„Klimafitter“ werden sollen Wohnhäuser ab Jänner 2022 mit der Novelle zum Wohnungseigentumsgesetz (WEG), die am Donnerstag im Nationalrat – mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und FPÖ – beschlossen wurde. Der Einbau von E-Ladestationen in Mehrfamilienhäusern wird erleichtert, ebenso die Errichtung von Photovoltaikanlagen, thermische Sanierung von Gebäuden und Maßnahmen für die Barrierefreiheit.

Die Beschlussfassung für die Durchsetzung solcher Maßnahmen durch Eigentümer wird einfacher: Miteigentümer, die nicht mitstimmen, können künftig nicht mehr alles blockieren. Beispielsweise ist für die Errichtung einer Ladevorrichtung für E-Fahrzeuge nicht mehr die aktive Zustimmung aller Miteigentümer nötig. Diese müssen aber über die geplante Änderung mit der Möglichkeit des Widerspruch verständigt werden. Diese Regelung über eine „Zustimmungsfiktion“ soll auch bei anderen Änderungen zum Tragen kommen – bis hin zu Beschattungsvorrichtungen oder dem Einbau einbruchssicherer Türen.

Um Investitionen in die Erhaltung und Verbesserung der Liegenschaften künftig finanziell zu erleichtern, wird im neuen Wohnungseigentumsgesetz eine Mindestdotierung für Rücklagen vorgesehen. Diese darf nur in besonderen Ausnahmen, wie etwa bei kürzlich erfolgten Generalsanierungen, unterschritten werden.

APA

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