Burgenlands Infrastrukturlandesrat Heinrich Dorner (SPÖ) hat am Donnerstag Kritikern der Novelle zum Raumplanungsgesetz widersprochen: Durch eine neue Bestimmung werde für mehr Rechtssicherheit für Gemeinden und Windkraftbetreiber gesorgt, stellte der Landesrat am Rande der Landtagssitzung fest. „Wir haben auf Ersuchen von Windkraftbetreibern eine Windkraftabgabe in das Gesetz mit aufgenommen, um einen rechtlichen Graubereich zu beseitigen“, erläuterte Dorner.
Mit einer landesweit einheitlichen Lösung werde nun eine fixe Rechtsgrundlage geschaffen, welche konkreten Beträge eine Gemeinde erhalte. Die Entscheidung, welche Projekte Unterstützung erhalten, richte sich nach fachlichen und inhaltlichen Kriterien. „Es handelt sich um keine zusätzliche Abgabe, sondern eine rechtliche Klarstellung der bestehenden Abgabensituation“, betonte Dorner.
Das Gesetz sehe die Festsetzung der Höhe durch Verordnung vor. „Daher kann auf die Ertragslage der Anlagen entsprechend Rücksicht genommen werden. Wichtig ist, dass durch die Abgabe die Stromkunden mit keinem Euro mehr belastet werden. Es werden nur die bestehenden Zahlungen auf rechtlich abgesicherte Beine gestellt“, argumentierte der Landesrat.
Da Windparks das Landschaftsbild überregional, über ein Gemeindegebiet hinaus beeinträchtigen würden, solle ein Teil der Abgabe dem Land als überörtlicher Gebietskörperschaft zukommen. Letztendlich handle es sich um keine neue Abgabe, sondern eine abgesicherte Rechtsgrundlage für die Einnahmen der Gemeinde: „Durch die Einführung einer Windkraftabgabe wird vor allem eines erreicht: Wir schaffen die Basis für eine transparente Weiterentwicklung der Windkraft im Burgenland – also in einem Bereich, in dem unser Bundesland bereits jetzt europaweit führend ist“, so Dorner.
APA