Um den Erhalt der Förderbarkeit für Ökostromanlagen und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen trotz Verzögerungen durch die Corona-Pandemie zu sichern, sollen das Ökostromgesetz und KWK-Gesetz geändert werden. Krisenbedingt kommt es zur Zeit bei der Errichtung und Inbetriebnahme von Ökostromanlagen sowie Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung zu Verzögerungen, die im schlimmsten Fall zum Verlust der Förderung führen könnten.
Deshalb sollen Inbetriebnahmefristen, die in weniger als einem Jahr enden, je nach Erzeugungstechnologie um 6 bis 12 Monate verlängert werden, sieht die dem Wirtschaftsausschuss zugewiesene Regierungsvorlage vor. Konkret geht es um laufende Fristen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung mit 3. November.
Für die Inbetriebnahme von Ökostromanlagen, die via Einspeisetarif oder Investitionszuschuss gefördert werden, sollen die Fristen um 12 Monate verlängert werden. Bei den KWK-Anlagen, die via Investitionszuschuss gefördert werden, sollen es 6 Monate sein. Ferner sollen Fristen für die Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen, die im Zeitraum vom 3. November bis 31. Dezember 2020 zu laufen beginnen, um 6 Monate verlängert werden.
APA