EU-Finanzminister einigen sich über die Einführung des Carbon Border Adjustment Mechanism. Doch was bedeutet diese Regelung konkret?
Die EU-Finanzminister haben sich am Dienstag über die Einführung eines CO₂-Zolls geeinigt. Damit soll ein weiterer Schritt in Richtung fairer Klimapolitik gesetzt worden sein, wie Österreichs Finanzminister Magnus Brunner feststellte. Beim sogenannten Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) – auf Deutsch Grenzausgleichsmechanismus für Kohlendioxid – sollen Hersteller außerhalb der EU dafür bezahlen, wenn sie Waren in die Union verkaufen wollen, bei denen CO₂ in der Produktion ausgestoßen wurde. Zunächst soll das für Zement, Aluminium, Strom, Düngemittel, Eisen und Stahl gelten. Ziel der Regelung ist es, vergleichbare Kosten für Importgüter und in der EU produzierte Güter zu schaffen. Aktuell müssen EU-Hersteller nämlich durch das Emissionshandelssystem bereits für den Ausstoß klimaschädlicher Gase wie eben CO₂ über Zertifikate bezahlen. Die CO₂-Preise für ausländische Hersteller sollen sich künftig an diesen Emissionszertifikaten orientieren. Die Regelung wird Planungen zufolge ab 2026 umgesetzt werden. Allerdings müssen sich davor die EU-Länder noch über eine geplante Reform des Emissionshandels verständigen. CBAM ist Teil des „Fit for 55“-Pakets der EU. Die darin vorgeschlagenen Gesetze sollen den Ländern dabei helfen, bis 2050 klimaneutral zu werden. TK
Kurier