Nord-Stream-Stiftung: Urteil zur Auskunftspflicht erwartet

8. April 2022, Schwerin
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Die Klimastiftung von Mecklenburg-Vorpommern will keine detaillierten Auskünfte über den mit der Unterstützung des dortigen Baus der Nord-Stream-2-Pipeline beauftragten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb herausgeben. Wie die Richterin des Landgerichts Schwerin in einer ersten Anhörung am Dienstag ausgeführt hatte, ist es ihre Aufgabe, an diesem Freitag darüber zu entscheiden, ob die Stiftung diese Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz herauszugeben hat.

Das würde die Stiftung mit einer Behörde gleichstellen. Sowohl auf dieses Gesetz wie auch das Umweltinformationsgesetz beruft sich die Klägerin der Transparenz-Plattform „Frag den Staat“.

Die Ostsee-Pipeline Nord Stream 2 ist seit dem Vorjahr fertig, bekam nach Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine aber keine Betriebserlaubnis. Als Reaktion auf den russischen Einmarsch beschloss der Landtag zudem die Auflösung der Stiftung. Allerdings wird rechtlich noch darum gestritten. Offen ist auch, ob die Stiftungseinlage – wie vom Landtag befürwortet – für humanitäre Hilfe in der Ukraine eingesetzt werden kann.

Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) bezeichnete die Unterstützung von Nord Stream 2 und der Stiftung inzwischen als Fehler. Die Opposition im Schweriner Landtag plant dennoch einen Untersuchungsausschuss, um die Hintergründe der Stiftung zu beleuchten. Grüne, CDU und FDP wollen ebenfalls am Freitag Details bekannt geben. Ob und wie umfangreich die Organisation selbst darüber zu berichten hat, könnte auch hier eine entscheidende Rolle spielen.

Wie aus den Ausführungen der Streitparteien und der Richterin am Dienstag in Schwerin hervorging, ist für die Auskunftspflicht der Stiftung sowohl der Grad des Einflusses der Landesregierung entscheidend, wie auch ob die Stiftung Aufgaben des Staates wahrnimmt.

Die Gründung der Stiftung war Anfang 2021 vom Landtag einhellig beschlossen worden. Sie stand allerdings von Anfang an in der Kritik, weil sie neben dem gemeinwohlorientierten Wirken für den Klimaschutz auch einen wirtschaftlichen Teil umfasste. Dieser sollte dabei helfen, Nord Stream 2 unter Umgehung von US-Sanktionen fertigzustellen. Wie dies geschehen ist, darüber erteilt der Vorstand keine Auskunft und auch in dem jetzt vorgelegten ersten Jahresbericht gibt es dazu keinerlei Informationen.

APA/dpa-AFX

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