Grünes Gas als Hintertürchen im Erneuerbare-Wärme-Gesetz

15. Juni 2022, Wien
Experten bezweifeln die Sinnhaftigkeit von Gas in der Raumwärme - Wien, APA/THEMENBILD

Klimaministerin Leonore Gewessler (Grüne) hat am Montag den Entwurf zum Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWG) präsentiert. Ziel ist der Ausstieg aus Öl, Gas und Kohle bis zum Jahr 2035, bei Gas bis 2040. Der in Begutachtung geschickte Gesetzesentwurf sieht aber eine Ausnahme für Heizungsanlagen vor, die mit erneuerbarem Gas betrieben werden – diese dürfen über 2040 hinaus verwendet werden.

Gemäß des Paragrafen 6 Abs. 2 des Gesetzesentwurfs können „Anlagen, die mit erneuerbarem Gas betrieben werden, über den 30. Juni 2040 hinaus in Betrieb bleiben“. Unter erneuerbarem Gas, auch Grünes Gas genannt, versteht man unter anderem aufbereitetes Biogas, das aus landwirtschaftlichen Abfällen gewonnen wird, zum anderen aber auch Methan, das aus mit Wind, Sonne oder Wasser erzeugtem Wasserstoff produziert wird.

Laut dieser Bestimmung besteht demnach keine Verpflichtung, Heizungsanlagen, die mit grünem Gas betrieben werden, ab 2040 stillzulegen. Die Gasbranche hat grundsätzlich Interesse daran, möglichst viele private Haushalte im Gasnetz zu halten, weil diese einen großen Teil des Gasnetzes finanzieren. Experten zweifeln aber daran, dass sich sämtliche Gasheizungen einfach auf Grünes Gas umstellen lassen. Dazu stellt sich auch die Frage, wie viel Grünes Gas in Zukunft überhaupt vorhanden sein wird.

In den Erläuterungen zum Erneuerbare-Wärme-Gesetz wird eine Grüngasstrategie als Instrument zum Phase-Out von fossilem Gas genannt. Konkrete Pläne hierfür liegen noch nicht vor, aber eine etwaige Grüngasstrategie soll „unter Berücksichtigung des volkswirtschaftlich sinnvollen Einsatzes in der Raumwärme, zur Warmwasserbereitung und zur Nutzung in KWK-Anlagen unter Berücksichtigung der bestehenden Gas-Infrastruktur“ erfolgen. Außerdem soll „eine Aufteilung des Potenzials an erneuerbarem Gas auf die Sektoren Gebäude, Mobilität und Industrie“ betrachtet werden.

APA

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