Über die Zukunft der Nord Stream 2 AG ist immer noch nicht entschieden. Ein Schweizer Gericht im Kanton Zug hat den Gläubigern des hoch verschuldeten Pipeline-Betreibers in Besitz der russischen Gesellschaft Gazprom eine letzte Frist gesetzt, um über einen vorgelegten Nachlassvertrag zu entscheiden. Sie haben bis 8. Jänner 2025 Zeit, um Zustimmungen einzureichen.
APA/dpa





