Strom: „Netzreserve neu“ gilt bereits ab 1. Jänner

18. November 2020, Wien
Netzreserve wird neu geregelt
 - Rotenburg, APA/dpa

Für das Erneuerbaren Ausbau Gesetz (EAG) geht sich ein Inkrafttreten mit 1. Jänner 2021 nicht mehr aus. Deshalb wird aus diesem Reformpaket der Punkt „Netzreserve“ herausgelöst, damit diese jedenfalls ab Jahresbeginn gelten kann, wie dies EU-rechtlich nötig ist. Die Netzreserve springt ein, um das Stromnetz bei Bedarf zu stabilisieren. Statt wie zur Zeit größere Gaskraftwerke sollen das künftig auch kleinere Anlagen bis hin zu Biomasse oder auch Industriebetriebe sein können.

Heute Mittwoch soll die Neuregelung den Ministerrat passieren, sodass sie noch rechtzeitig heuer im Nationalrat beschlossen werden kann. Künftig sollen auch kleinere Kraftwerke mit weniger als 1 Megawatt (MW) Leistung an der Netzreserve teilnehmen können und erstmals auch Erneuerbaren-Anlagen wie zum Beispiel Biomassekraftwerke.

Zudem kann die Netzreserve erstmals auch von industriellen Verbrauchern angeboten werden, nämlich in Form nachfrageseitiger Laststeuerungs-Maßnahmen (Demand Side Response). Solche Anlagen können bei Bedarf den lokalen Verbrauch reduzieren und so zur Netzstabilität beitragen.

Für die Netzreserve gelten künftig CO2-Beschränkungen. Eine Teilnahme ist nur bis zu einem maximalen Ausstoß von 550 Gramm CO2 pro Kilowattstunde (kWh) Strom möglich. Und Atomkraftwerke sind gänzlich ausgeschlossen.

„Mit der Neuregelung der Netzreserve machen wir einen großen Schritt für eine zukunftsfitte Stromversorgung“, betonte Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) zu dieser Reform. Diese Netzreserve sorge dafür, dass es in Österreich eine gute und stabile Stromversorgung gebe: „Mit den Änderungen ermöglichen wir nicht nur eine breite Teilnahme an der Netzreserve, sondern führen auch ökologische Kriterien ein.“

Als „Blackout-Versicherung“ leiste die Netzreserve einen wesentlichen Beitrag zur Versorgungssicherheit im Land, erklärte Staatssekretär Magnus Brunner (ÖVP). Nötig seien diese Vorkehrungen aufgrund der integrierten und zunehmend schwankenden europäischen Stromnetze, um eventuelle Ausfälle und Engpässe zu kompensieren – Stichwort zunehmende volatile Stromproduktion aus Windkraft und Photovoltaik.

Für das gesamte EAG selbst, das die Grundlage für einen forcierten Ausbau der Erneuerbaren-Stromerzeugung bis 2030 darstellen soll, heißt es noch „bitte warten“. Ein Einbringen in den Nationalrat geht sich nicht zeitgerecht aus, damit das Paket Anfang Dezember in den zuständigen Ausschuss kommen könnte, um dann bis Mitte des Monats im Plenum und danach im Bundesrat beschlossen werden zu können, hieß es aus dem Ministerium zur APA.

Für die weiteren Schritte zum EAG sei das Klimaschutzministerium in enger Abstimmung mit der EU-Kommission für ein erfolgreiches Notifizierungsverfahren. Im Moment beantworte das Ministerium zu dem Gesetzespaket die vielen Rückfragen, die die EU-Kommission dazu gestellt habe. Auch die eingelangten und umfassenden Stellungnahmen der Stakeholder und Experten aus dem Begutachtungsverfahren würden vom Ressort derzeit geprüft und eingearbeitet.

Nach weiteren Abstimmungen mit Brüssel solle das EAG-Paket Anfang 2021 beschlossen werden – dafür ist eine Zweitdrittelmehrheit nötig. Bis zum Inkrafttreten sei die Förderung der Erneuerbaren Energien durch umfangreiche Mittel aus dem Konjunkturpaket und dem bestehenden Ökostromgesetz gesichert. Mit dem EAG soll die heimische Produktionskapazität für Strom aus erneuerbaren Quellen bis 2030 um 27 Terawattstunden (von 54 auf 81 TWh) ausgebaut werden. Übers Jahr gerechnet soll Österreich dann ganz mit Erneuerbarem Strom versorgt werden können.

APA