Das Land Steiermark will mit einer neuen Gesetzesnovelle künftig ein Ölkessel-Tauschverbot sowie die Verpflichtung zur Errichtung von Solarenergie-Anlagen bei neuen Gebäuden und Sanierungen. Zudem sind Regelungen für die Lade- und Leitungsinfrastruktur für E-Autos angedacht. Der Entwurf für die Novelle gehe nun in die Begutachtungsphase, hieß es am Freitag in einer Aussendung des Landes.
Die Novellierung des steiermärkischen Baugesetzes und des Feuerungsanlagengesetzes sei aufgrund einer EU-Richtlinie notwendig, teilte das Büro von Umweltlandesrätin Ursula Lackner (SPÖ) mit. „Ich will die notwendige Novellierung des Baugesetzes nutzen, um drei wesentliche inhaltliche Punkte voranzutreiben, die im Sinne des Klimaschutzes unumgänglich sind“, sagte Lackner.
Die Pläne sehen im Detail vor, dass neue Gebäude ab einer bestimmten Größe nur noch gebaut werden dürfen, wenn sie mit Solaranlagen ausgestattet werden. Auch bei umfassenden Sanierungen greift künftig die Solar-Pflicht. Bei Wohngebäuden ab 100 Quadratmeter Brutto-Grundfläche sollen auf dem Dach mindestens drei Quadratmeter Fotovoltaikmodule oder ein Quadratmeter thermische Solarfläche (Kollektoren) eingeplant werden. Bei doppelter oder dreifacher Grundfläche verdoppelt bzw. verdreifacht sich dieser Mindestwert. Bei Nicht-Wohnbauten soll ab 250 Quadratmeter Brutto-Grundfläche eine Verpflichtung zu mindestens sechs Quadratmeter Fotovoltaik oder zwei Quadratmeter Kollektoren gelten.
Bestehende Ölkessel sollen künftig nicht mehr gegen neue getauscht werden dürfen. Ab 2025 sollen bestehende Ölheizungen österreichweit schrittweise abgeschaltet werden. Das Tauschverbot soll daher verhindern, dass in den kommenden Jahren im Bestand weiter neue Ölkessel eingebaut werden, die dann noch vor Ablauf ihrer Lebensdauer wieder ausgebaut werden müssen, begründete Lackner.
Die dritte Neuerung sieht verpflichtende Vorkehrungen für Elektromobilität in Mehrparteienhäusern vor. Für neue oder umfassend renovierte Wohnhäuser mit mehr als vier Wohnungen oder mehr als zehn Parkplätzen soll für jeden Abstellplatz die Leitungsinfrastruktur zur späteren Ausstattung mit Ladepunkten für Elektrofahrzeuge mitgeplant werden. Für Nicht-Wohngebäude ab zehn Parkplätzen ist künftig ein Ladepunkt je angefangene 25 Abstellplätze verpflichtend, zudem muss die Leitungsinfrastruktur für die nachträgliche Ausstattung mit Ladepunkten für jeden fünften Parkplatz gegeben sein.
Für einkommensschwache Familien soll es zusätzlich zu den bestehenden Förderungen beim Umstieg auch ein ergänzendes Modell geben, damit die finanziellen Mehrbelastungen abgefedert werden können, versicherte Lackner. Bis zum Inkrafttreten der Novelle dürfte es aber noch bis zumindest Mitte 2021 bzw. sogar bis Anfang 2022 dauern.
APA