Deutschland beschloss strenge Klimavorgaben im Verkehr

3. Feber 2021, Berlin
Größere Anreize für grünen Wasserstoff
 - Laatzen, APA (dpa)

Der Anteil erneuerbarer Energien im Verkehr soll in Deutschland bis 2030 auf 28 Prozent steigen – und damit doppelt so hoch sein, wie von der EU vorgesehen. Das geht aus einer Gesetzesänderung hervor, die die deutsche Regierung beschlossen hat. Sie beinhaltet neben größeren Anreizen für grünen Wasserstoff und dem Ausbau von Ladesäulen auch das Ende von Palmöl als Biokraftstoff ab 2026.

Im Flugverkehr wird ein Mindestanteil an Kraftstoff aus Ökostrom eingeführt. Dieses strombasierte Kerosin soll bis 2030 schrittweise einen Anteil von mindestens zwei Prozent ausmachen. Kraftstoffe aus Nahrungs- und Futterpflanzen sollen Naturschutzgründen – wenn möglich – nicht im Tank landen. Ihr Anteil soll mit 4,4 Prozent auf das aktuelle Niveau begrenzt bleiben.

„Mit dem Gesetz zur Förderung klimafreundlicher Kraftstoffe schafft die Bundesregierung ein wirksames Instrument, um Treibhausgasemissionen wirklich zu reduzieren“, sagte die deutsche Umweltministerin Svenja Schulze (SPD). Es müsse dabei gewährleistet werden, dass Biokraftstoffe die Natur nicht zerstören, sagte die Ministerin. „Was Erdöl ersetzen soll, darf nicht zugleich den Regenwald vernichten.“

Mit der Gesetzesnovelle wird die EU-Richtlinie für erneuerbare Energien im Verkehr umgesetzt. Sie sieht vor, dass der Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Energieverbrauch im Verkehrssektor 2030 in der EU mindestens bei 14 Prozent liegen muss. Deutschland erfüllt diese EU-Vorgaben über die Treibhausgas-Minderungsquote (THG-Quote) und will sie mit der nun beschlossenen Novelle deutlich übertreffen.

Die THG-Quote verpflichtet Mineralölunternehmen, die Treibhausgasemissionen ihrer Kraftstoffe um aktuell sechs Prozent zu senken. Sie soll bis 2030 schrittweise auf 22 Prozent steigen. Dazu können die Firmen klimafreundliche Energie wie grünen Wasserstoff, Strom oder Biokraftstoffe einsetzen. Die „fortschrittlichen“ Biokraftstoffe aus Abfällen oder Stroh sollen nach der Gesetzesänderung bis 2030 einen Anteil von mindestens 2,6 Prozent erreichen – sofern die THG-Quote nicht anderweitig erfüllt wird.

APA/dpa

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