Rund 94.000 Haushalte in Österreich können es sich nicht leisten, die Wohnung angemessen warm zu halten. Das geht aus einer Studie hervor, die die Statistik Austria für die den Energieregulator E-Control durchgeführt hat. Damit sind 2,4 Prozent der Haushalte von „Energiearmut“ betroffen – im Jahr 2010 waren es noch 3,7 Prozent gewesen. Die betroffenen Haushalte hatten pro Jahr im Median rund 18.980 Euro Haushaltseinkommen zur Verfügung.
Nicht nur in Zeiten von Corona gebe es sogenannte energiearme Haushalte, die entweder überdurchschnittlich hohe Energiekosten bei niedrigem Haushaltseinkommen haben oder die Wohnung nicht ausreichend heizen können, erklärte E-Control-Vorstand Wolfgang Urbantschitsch am Freitag laut Mitteilung.
Allerdings ist die Energiearmut deutlich rückläufig: „In den letzten zehn Jahren ist der Anteil der Haushalte, die aufgrund ihrer finanziellen Situation nicht angemessen heizen können, um ein Drittel gesunken“, sagte Statistik-Austria-Generaldirektor Tobias Thomas.
Auffallend ist, dass gerade Haushalte mit wenig Einkommen oft besonders hohe Energiekosten haben. So gab es im Jahr 2018 115.500 Haushalte mit vergleichsweise niedrigem Einkommen, die gleichzeitig überdurchschnittlich hohe Energiekosten zu tragen hatten. Diese Haushalte verfügten über ein äquivalisiertes Haushaltseinkommen von unter 15.437 Euro im Jahr, das sind 60 Prozent des Medianeinkommens, und mussten gleichzeitig äquivalisierte Energiekosten von mehr als 1.720 Euro begleichen, was 140 Prozent der Medianenergiekosten entspricht. Dabei steigen der absolute Energieverbrauch und dafür anfallende Kosten mit zunehmendem Haushaltseinkommen, während der für Energie ausgegebene Anteil daran immer geringer wird.
Die E-Control plädiert für eine mehr-dimensionale Erfassung von Energiearmut. „Dabei sollten objektive Indikatoren wie entweder sehr hohe oder sehr geringe Energieausgaben mit subjektiven Indikatoren wie in etwa die Nicht-Leistbarkeit des Heizens oder offene Energieschulden miteinander kombiniert werden“, wünscht sich E-Control-Vorstand Alfons Haber.
Nicht allen Betroffenen sei die Möglichkeit bewusst, sich von den Ökostromkosten befreien zu lassen, sagte Urbantschitsch. „Einkommensschwache Haushalte, die Anspruch auf die Befreiung von den ORF-GIS-Gebühren haben, können mit dem Antrag auf Gebührenbefreiung gleichzeitig eine vollständige Befreiung von den Ökostromkosten beantragen“, so der E-Control-Vorstand. „Wir appellieren an einkommensschwache Haushalte, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die E-Control steht hier gerne mit Informationen zur Verfügung.“
APA