Das deutsche Klimaschutzgesetz verstößt in Teilen gegen die Verfassung. Kritik übte das Verfassungsgericht daran, dass die CO2-Einsparungen und damit die Lasten ab 2031 deutlich steigen würden. Das treffe vor allem die jetzt jungen Menschen. „Der Gesetzgeber hätte daher zur Wahrung grundrechtlich gesicherter Freiheit Vorkehrungen treffen müssen, um diese hohen Lasten abzumildern.“ Die gesetzlichen Regelungen für die Einsparungen ab 2031 reichten nicht aus.
Die Beschwerden gegen das Gesetz waren vor rund eineinhalb Jahren eingereicht worden. Geklagt hatten vor allem junge Menschen. Sie wurden von den Umweltschutzorganisationen Greenpeace, BUND, Deutsche Umwelthilfe und Germanwatch unterstützt.
Zwar diene das Gesetz dem Schutz der Menschen, urteilten die Richter. „Die zum Teil noch sehr jungen Beschwerdeführenden sind durch die angegriffenen Bestimmungen aber in ihren Freiheitsrechten verletzt“, hieß es im Urteil. Der Gesetzgeber muss nun das Gesetz bis Ende 2022 nachbessern.
„Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030“, erklärten die Höchsrichter. Einen Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur wie geplant auf deutlich unter 2 Grad und möglichst auf 1,5 Grad zu begrenzen, sei dann nur mit immer dringenderen und kurzfristigeren Maßnahmen machbar. „Von diesen künftigen Emissionsminderungspflichten ist praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen, weil noch nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens mit der Emission von Treibhausgasen verbunden und damit nach 2030 von drastischen Einschränkungen bedroht sind“, heißt es in der Erklärung. Zur Wahrung grundrechtlich gesicherter Freiheit hätte der Gesetzgeber Vorkehrungen treffen müssen, „um diese hohen Lasten abzumildern“.
Das Klimaschutzgesetz sieht vor, dass bis 2030 der CO2-Ausstoß um mindestens 55 Prozent im Vergleich zu 1990 reduziert werden muss. Darüber hinaus legt es für verschiedene Sektoren wie Energie, Verkehr, Gebäude und Landwirtschaft konkrete Obergrenzen für Treibhausgase fest. Sollten diese in einzelnen Jahren verfehlt werden, greift eine Pflicht zum Nachbessern. Bis 2050 soll unter dem Strich praktisch gar kein CO2 mehr ausgestoßen werden.
„Zweck dieses Gesetzes ist es, die Erfüllung der nationalen Klimaschutzziele sowie die Einhaltung der europäischen Zielvorgaben zu gewährleisten“, heißt es dazu vom Bundesumweltministerium. Nach dem Pariser Klimaabkommen – das die Grundlage des deutschen Gesetzes bildet – soll der Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 Grad und möglichst auf 1,5 Grad Celsius begrenzt werden, um Folgen des Klimawandels so gering wie möglich zu halten.
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APA/dpa/ag.