Deutschland soll bis 2045 klimaneutral werden

5. Mai 2021, Berlin

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von vergangener Woche haben Deutschlands Umweltministerin Svenja Schulze und Vizekanzler Olaf Scholz Eckpunkte für ein neues Klimaschutzgesetz vorgelegt. Das Paket sieht unter anderem vor, dass sich Deutschland erstmals dazu verpflichtet, bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu sein. Das teilten die Minister auf einer kurzfristig einberufenen Pressekonferenz nach Regierungsberatungen mit Kanzlerin Angela Merkel mit.

Auch Merkel betätigte das Ziel: „Wir werden alles daran setzen, bereits 2045 das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen“, sagte Merkel am Mittwoch bei einem Online-Kongress der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Dafür müssten zusätzliche Maßnahmen ergriffen und umgesetzt werden. Bisher war die Klimaneutralität erst für das Jahr 2050 angepeilt worden.

Klimaneutralität bedeutet, nur noch so viele Treibhausgase auszustoßen, wie auch wieder gebunden werden können. Dies bedeutet eine Reduktion von etwa 95 Prozent. Der restliche, kaum vermeidbare Ausstoß von CO2 soll dann etwa durch Aufforstungen oder möglicherweise durch unterirdische Speicherung erreicht werden. Die Pläne der SPD-Minister beinhalten außerdem ein neues nationales Reduktionsziel für Treibhausgasemissionen von 65 Prozent bis 2030. Darüber hinaus wird ein neues Ziel für das Jahr 2040 etabliert: Deutschland soll seine Emissionen bis dahin um 88 Prozent im Vergleich zu 1990 reduzieren.

Die Eckpunkte müssen noch abschließend mit dem Koalitionspartner, der Union, abgestimmt werden und sollen in der kommenden Woche im Bundeskabinett verabschiedet werden. „Es gibt eine Einigkeit in der Regierung“, sagte Schulze. Finanzminister Scholz sprach von intensiven Gesprächen in der Regierung. „Das wird jetzt klappen“, sagte Scholz. Es sei ein ehrgeiziges Gesetz, das aber machbar sei. Schulze sagte: „Das ist ein faires Angebot auch an die jüngeren Generationen.“ Die größte Last werde nicht in die Zukunft verschoben. „Jede Generation übernimmt hier Verantwortung.“

Mit den Änderungen am Klimagesetz reagiert die deutsche Regierung auf ein Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts. Die Karlsruher Richter hatten den Gesetzgeber in der vergangenen Woche verpflichtet, bis Ende 2022 die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 näher zu regeln. Zudem sprachen sie von einer zu hohen Last für die jüngere Generation angesichts der nötigen CO2-Einsparungen in dieser Zeit.

Dies hatte erheblichen Druck auf die Regierungsparteien im aufziehenden Wahlkampf ausgelöst. „Wir erleben derzeit einen Überbietungswettbewerb beim Klimaschutz. Das ist eine positive Nachricht“, sagte Schulze. Der Streit gehe nun um die besten Konzepte. „Das ist keine leichte Aufgabe: Es geht nicht um Mathematik, sondern darum, wie wir leben.“

Bis nächste Woche soll laut Schulze noch geklärt werden, wie das Ziel auf einzelne Sektoren wie Verkehr, Energie oder Gebäude heruntergebrochen wird. Im Klimaschutzgesetz hat jeder Bereich bis 2030 eigene jährliche CO2-Höchstgrenzen, die erreicht werden müssen. Schulze sagte, sie werde diese Grenzen nun aber nicht gleichmäßig prozentual über alle Sektoren hinweg herabsetzen. Daraus folgt, dass beispielsweise womöglich der Energiesektor einen größeren Beitrag zu den neuen Vorgaben leisten muss als etwa der Gebäude-Bereich.

Offen wird jedoch bleiben, mit welchen Instrumenten die Ziele umgesetzt werden. In der Koalition gibt es dazu unterschiedliche Auffassungen etwa über den nötigen beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien oder die Höhe des CO2-Preises auf Sprit und Heizöl. Dafür müssten neue Gesetze geändert werden. Dies gilt angesichts des Wahlkampfs als wenig wahrscheinlich, so dass diese Aufgabe einer neuen Regierung ab Herbst zufallen dürfte.

APA/dpa/ag.