Netzbetreiber wollen Nachbesserungen beim EAG

11. Mai 2021, Wien
Gesetzespaket sollte erst Anfang 2022 in Kraft treten
 - Hannover, APA/dpa

Die Netzbetreiber unterstützen das Ziel der klimaneutralen Stromerzeugung bis 2030, das durch das Erneuerbaren Ausbau Gesetz (EAG) erreicht werden soll – allerdings könnten einige der geplanten Maßnahmen dieses Ziel gefährden, warnt der Geschäftsführer der Wiener Netze, Thomas Maderbacher. In Kraft treten sollte das Gesetzespaket, das derzeit im Parlament behandelt wird, erst Anfang 2022, sagte Maderbacher in einem Video-Call des Forum Versorgungssicherheit.

Das Ziel, bis 2030 bilanziell und über ein ganzes Jahr betrachtet Strom zur Gänze klimaneutral zu erzeugen, sei grundsätzlich „sehr ambitioniert“, sagte Maderbacher. „A gmahde Wiesn ist das alles nicht.“ Die einen Milliarde Euro, die pro Jahr an Förderungen für Photovoltaik, Wind und Biomasse aufgebracht werden soll, sei nur für den Ausbau der Erzeugungsinfrastruktur gedacht, nicht für den Netzausbau, sagte Maderbacher. Die Kosten für den Netzausbau würden über die Netztarife an die Kunden weitergegeben. „Man kann sagen, dass größenordnungsmäßig noch 30 bis 35 Prozent zu der Milliarde dazu kommen werden, weil wir das in die Infrastruktur investieren werden müssen.“

Über die Netztarife würden die Kosten für den Netzausbau also sozialisiert, dabei müsse man aber darauf achten, dass diese Kosten sozial gerecht und bezahlbar aufgeteilt werden. „Viele Kunden tun sich mit dem Bezahlen der Rechnung schwer. Wenn es durch eine schlechte Aufteilung dazu kommt, dass große Kundengruppen überlastet werden, dann wird man vielleicht am Ziel zu zweifeln beginnen.“

Beim Gas sei etwa vorgesehen, dass für „grünes“ Gas alle Netzkunden einen Förderbeitrag bezahlen sollen, „gleichzeitig steht aber im Gesetzesentwurf drin, dass genau diese Kunden, die dafür zahlen sollen, gar nie in den Genuss grünen Gases kommen werden, weil das ausschließlich für die Industrie und fürs Gewerbe gedacht ist.“ Das sei eine „starke Schieflage“. Bessere wäre es, die Belastung auf Gas- und Stromkunden zu verteilen.

„Kritisch“ sehen die Netzbetreiber auch die geplante Vorgabe, dass eine Erzeugungsanlage, insbesondere eine PV-Anlage, zum Teil innerhalb von nur 14 Tagen angeschlossen werden muss. „Diese Fristen halten wir für übertrieben kurz“, so Maderbacher, „unsere Netze sind dafür nicht überall gleich gut vorbereitet.“ In manchen Fällen könnte man für den Anschluss auch ein halbes Jahr brauchen. „Wir schlagen vor, dass man sich im Gesetz weniger deutlich auf Fristen in Tagen festlegt, sondern das allgemeiner formuliert, aber gleichzeitig ein Monitoring-System darauf aufsetzt.“

Grundsätzlich müsse man darauf achten, „dass nicht um jeden Preis jede Anlage ausgebaut wird“, warnte Maderbacher. Beispielsweise würde nach dem jetzigen Modell ein Gewerbebetrieb, der mit einer PV-Anlage selbst Strom erzeugt, bei Anschlusskosten von 35.000 Euro nur 3.000 Euro selbst bezahlen, 90 Prozent der Anschlusskosten würden sozialisiert, also von allen Stromkunden bezahlt werden.

Dass Energiegemeinschaften eigene Netze betreiben dürfen sollen, sehen die bestehenden Netzbetreiber auch aus der Perspektive der Sicherheit kritisch. Es gehe dabei auch um den Informationsaustausch, etwa „dass man weiß, wenn es brennt, wie man die elektrische Versorgung abschalten kann“. Man habe sich mit der E-Control darauf geeinigt, dass man eigene Netztarife für Energiegemeinschaften anbieten werde. „Wir halten das Betreiben eigener Netze für nicht wirklich notwendig.“

Die Möglichkeit, mehreren Energiegemeinschaften anzugehören, „halten wir für sehr, sehr schwer darstellbar“, sagte Maderbacher. Dazu müssten erst neue IT-Lösungen entwickelt und implementiert werden. Viele komplexe Abrechnungsvorgänge würden das System teuer machen, die Netztarife würden steigen. „Wir halten das für unpraktikabel.“

APA

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