Die US-Sanktionsgesetze gegen Nord Stream 2

20. Mai 2021, Moskau

Die USA laufen seit langem Sturm gegen die deutsch-russische Pipeline Nord Stream 2. Im US-Kongress sind sowohl die Demokraten von Präsident Joe Biden als auch die Republikaner seines Vorgängers Donald Trump seit langem dafür, die Fertigstellung der Ostsee-Pipeline notfalls mit Sanktionen zu verhindern. In der Praxis haben sich die USA mit Strafmaßnahmen aber bisher weitgehend zurückgehalten.

Theoretisch kann die US-Regierung auf Grundlage von gleich drei Sanktionsgesetzen Strafmaßnahmen gegen Firmen und Einzelpersonen aussprechen, die an Nord Stream 2 beteiligt sind, darunter auch der teilstaatliche österreichische Öl- und Gaskonzern OMV:

– Im Dezember 2019 verabschiedete der US-Kongress das „Gesetz zum Schutz von Europas Energiesicherheit“ (Peesa), das der damalige Präsident Trump kurz danach in Kraft setzte. Damit wurde die Möglichkeit geschaffen, Sanktionen gegen die Betreiberfirmen der Spezialschiffe zu verhängen, die die Pipeline-Rohre auf dem Meeresgrund verlegen. Im Oktober vergangenen Jahres veröffentlichte das US-Außenministerium Richtlinien, wonach auf Basis von Peesa auch die Bereitstellung bestimmter Dienstleistungen und Einrichtungen für diese Verlegeschiffe bestraft werden kann.

– Anfang diesen Jahres trat ein vom Kongress beschlossenes Gesetz in Kraft, das die Peesa-Sanktionsmöglichkeiten ausweitete. Nach diesem Gesetz (Peesca) können auch Unternehmen, die Schiffe für andere Aktivitäten im Zusammenhang mit Verlegearbeiten stellen, mit Strafen belegt werden. Dabei kann es sich etwa um das Ausheben von Gräben für die Pipeline handeln. Auch Firmen, die betroffene Schiffe versichern oder ihnen ihre Hafenanlagen zur Verfügung stellen, drohen Sanktionen. Das Gleiche gilt für Unternehmen, die Zertifizierungen für die Pipeline vornehmen, damit diese in Betrieb gehen kann.

– Unabhängig vom Kongress dehnte die US-Regierung im Juli vergangenen Jahres das Caatsa-Sanktionsgesetz („Countering America’s Adversaries through Sanctions“) auf Nord Stream 2 aus. Es ermöglicht dem US-Präsidenten, „in Koordinierung mit Verbündeten der Vereinigten Staaten“ Sanktionen gegen Personen oder Unternehmen zu verhängen, die in russische Pipelines investieren oder zu deren Bau, Modernisierung oder Reparatur beitragen.

APA/dpa