Schlappe für Nord Stream 2 – Keine Ausnahme von Regulierung

25. August 2021, Düsseldorf
Röhren für die Gaspipeline
 - Mukran, APA/dpa

Die umstrittene Ostsee-Gaspipeline Nord Stream 2 muss sich nach einem Gerichtsurteil in Deutschland einer Regulierung durch die Bundesnetzagentur des Landes unterwerfen. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf wies am Mittwoch eine Beschwerde der Projektgesellschaft gegen die Netzagentur zurück, die die Gasleitung im Bereich des deutschen Hoheitsgebiets regulieren will.

Die deutsche Behörde hätte darauf unter bestimmten Voraussetzungen verzichten können, etwa wenn die Röhre zum Stichtag 23. Mai 2019 fertiggestellt worden wäre. Die EU-Regeln sehen unter anderem vor, dass Produktion, Transport und Vertrieb getrennt (Unbundling) sein müssen, Dritten ein Zugang zu der Röhre gewährt wird und die Netzentgelte von der Netzagentur reguliert werden. Die rund 1.230 Kilometer Gasleitung von Sibirien nach Deutschland soll dieses Jahr in Betrieb gehen.

„Die Pipeline war nicht vollständig errichtet und damit nicht im Sinne des Gesetzes fertiggestellt“, begründete das OLG seine Entscheidung. Nord Stream habe argumentiert, dass zum Stichtag eine finale und unumkehrbare Investitionsentscheidung vorgelegen habe. Mit dem Begriff der Fertigstellung werde aber nach dem allgemeinen Sprachgebrauch zum Ausdruck gebracht, dass die Herstellung einer Sache abgeschlossen beziehungsweise beendet sei.

Die Nord Stream 2 AG ließ offen, ob sie die Entscheidung vor dem Bundesgerichtshof anfechten wird. Zunächst werde das Urteil genau geprüft. Die Gesellschaft mit Sitz in der Schweiz sieht sich benachteiligt. „Die Nord Stream 2 AG hält daran fest, dass das Unternehmen in unzulässiger Weise diskriminiert wird, da alle anderen Importpipelines, die vor Inkrafttreten der neuen Vorschriften investiert haben, nach der geänderten Gasrichtlinie die Möglichkeit auf eine solche Ausnahmegenehmigung haben.“

Betroffen sei auf deutschem Hoheitsgebiet und in deutschen Hoheitsgewässern ein Teil der Pipeline mit einer Länge von 54 Kilometern, erläuterte ein Sprecher. Vor Gericht ging es nicht um die Frage, ob die Pipeline zu Ende gebaut werden darf. Die Nord Stream 2 AG hatte das Gericht angerufen, nachdem die Bundesnetzagentur im Mai 2020 erklärt hatte, die Röhre auf deutschem Hoheitsgebiet nicht von der Regulierung auszuklammern. Der Bundesnetzagentur zufolge bedeutet das Unbundling nicht, dass der russische Staatskonzern Gazprom die Pipeline verkaufen muss. Es seien auch andere Maßnahmen, darunter eine getrennte Buchhaltung, möglich. Die Nord Stream 2 AG hatte am 24. Juni mitgeteilt, unabhängig von dem Verfahren vorsorglich einen Antrag bei der Bundesnetzagentur gestellt zu haben, um eine Zertifizierung als unabhängiger Übertragungsnetzbetreiber zu erhalten. Die Netzagentur hat nach eigenen Angaben, ab dem Eingang der vollständigen Unterlagen vier Monate Zeit, den Antrag zu prüfen.

Die Röhre ist politisch umstritten. Die USA, die Ukraine und weitere Staaten lehnen sie mit der Begründung ab, sie mache die europäischen Abnehmerstaaten abhängig von russischen Erdgaslieferungen. Die in der Schweiz ansässige Projektgesellschaft Nord Stream 2 gehört Gazprom.

An der Finanzierung der Röhre beteiligen sich fünf westliche Unternehmen: der Düsseldorfer Versorger Uniper, Wintershall Dea, das österreichische Energieunternehmen OMV und Shell. Die Gesamtkosten werden auf 9,5 Milliarden Euro beziffert, von denen die eine Hälfte Gazprom übernimmt und die andere die europäischen Partner. OMV und Uniper sind nach früheren Angaben bei der Finanzierung mit jeweils bis zu 950 Millionen Euro dabei. Ein Sprecher der russischen Regierung erklärte, es handle sich um eine Unternehmensangelegenheit. Man könne nur wiederholen, dass das Vorhaben rein kommerziell sei. Das Projekt leiste einen großen Beitrag zur Versorgungssicherheit in Europa.

APA/ag

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