Strom braucht auch Leitungen

10. September 2021, Wien

Quelle: Salzburger Nachrichten, 09.09.2021 (S. 17)

Rund 18 Mrd. Euro sind nötig, um das Stromnetz fit für die Energiewende zu machen. Das Geld ist nur eine der Hürden.

Die Gegner von neuen Stromleitungen jeder Art bekommen in den nächsten Jahren viel zu tun. Wenn Österreich bis 2030 den Umstieg auf 100 Prozent Ökostrom schaffen will, müssen die bestehenden Leitungen aufgerüstet und vor allem neue errichtet werden. Die Investitionen, die dafür notwendig sind, werden immer größer. Die Verbund-Tochter APG, zuständig für die Höchst- (220–380 kV) und Hochspannungsleitungen (110 kV) in Österreich – darunter die 380-kV-Trasse in Salzburg –, hat im aktuellen Netzentwicklungsplan 32 Projekte im Wert von 3,5 Mill. Euro für zehn Jahre vorgesehen. Das sind 400 Mill. Euro mehr als noch im vorherigen Plan, weil neue Vorhaben dazugekommen sind.

Der geplante massive Ausbau insbesondere von Windkraft auf das Zweieinhalbfache und von Photovoltaik auf fast das Zehnfache ist im Entwicklungsplan der APG in Ansätzen enthalten. Denn der Abtransport von überschüssigem Windstrom aus dem burgenländischen Seewinkel oder dem niederösterreichischen Weinviertel in Richtung Ballungszentren und Westen wird ohne starke Übertragungsnetze nicht gehen.

„Das ist der Knackpunkt“, sagt APG-Vorstand Gerhard Christiner, „wir sehen große Wünsche für Einspeisung und das heißt mehr Netzkapazität.“ In Summe geht die Branche von 18 Mrd. Euro aus, die auf allen Netzebenen investiert werden müssen, um Österreichs Leitungsnetz auf die saubere Energiephase umzustellen. Zehn Mrd. Euro sind laut einer Modellrechnung von Oesterreichs Energie bis 2030 allein notwendig, um das bestehende Netz zu erhalten. Der Mehrbedarf für die Stromwende belaufe sich somit auf rund acht Mrd. Euro, sagt Franz Strempfl, Spartensprecher Netze des E-Wirtschafts-Verbands und Geschäftsführer von Energienetze Steiermark. Wobei rund zwei Drittel der Investitionen nicht auf die Hochspannungsleitungen, sondern auf die Verteilnetze in den Ländern und Gemeinden entfielen.

Ob ein Stromkabel künftig ausreicht oder nicht, wird zum einen davon abhängen, wie viele kleine PV-Anlagen auf Dächern den erzeugten Strom auch selbst verbrauchen bzw. wo große Wind- oder Solarparks entstehen (die Bundesländer definieren derzeit geeignete Zonen). Zum anderen ändert sich der Verbrauch: Stahlerzeugung mit sogenannten Elektrolichtbogenöfen braucht Unmengen an Strom. Haushalte wiederum werden mit Wärmepumpen und E-Autos ebenfalls Mehrverbraucher. Nach den Berechnungen des Branchenverbands bringen gerade Elektromobilität und Schnellladungen die alten Leitungen zum Glühen. Allein für 30 Prozent Elektro-Pkw sind demnach zusätzlich rund vier Mrd. Euro Investitionen in die Netze nötig.

Zugleich wächst der Widerstand der Bevölkerung gegen jede Art von Energieprojekten, ob Freileitungen, Windparks oder Pumpspeicherkraftwerke – auf lokaler und regionaler Ebene. Bei den Netzbetreibern ist es mittlerweile üblich, bei 110-kV-Leitungen heute auch eine – doppelt so teure – Verkabelung zu prüfen. Seit die Neos im Parlament gefordert haben, solche Hochspannungsleitungen grundsätzlich zu vergraben, ist die Sorge vor neuen Vorstößen der Politik groß.
Netzexperten wie Strempfl warnen vor Mehrkosten und deutlich schwierigerer Reparatur von Erdkabeln. Niedrigspannungsleitungen zu Gebäuden würden in der Steiermark heute generell verkabelt, wann immer eine Leitung erneuert werde, und auch bei Mittelspannung zu 80 Prozent in die Erde verlegt. Es sei aber eine Illusion, die Umstellung auf Ökostrom könne unsichtbar bleiben. „Man wird die Windräder sehen, man wird die PV-Anlagen sehen und die zugehörige Netzinfrastruktur wird man auch sehen“, sagt er.

Scheitern werde die Energiewende am Leitungsbau nicht. „Ich glaube nicht, dass es so dramatisch wird“, beschwichtigt Strempfl. Schwierig werde die zeitliche Abstimmung mit der Errichtung der Anlagen. „Sonst stehen die Windräder allein da“, sagt auch APG-Vorstand Christiner. Gleichzeitig seien die Genehmigungsverfahren extrem komplex geworden und die im Gesetz vorgeschriebenen Verfahrensdauern würden in der Realität nicht eingehalten. „Es bedarf einer gemeinsamen Anstrengung, die Akzeptanz für die notwendigen Infrastrukturinvestitionen zu schaffen, und gleichzeitig muss es gelingen, die realen Verfahrensdauern drastisch zu reduzieren“, betont er. Mit 77 statt der gesetzlich vorgesehenen 15 Monate Verfahrensdauer komme die Salzburg-Leitung „um mindestens fünf Jahre zu spät“. Das verursache Kollateralschäden in Höhe von zehn Mill. Euro monatlich.

Außerdem fürchten die Netzbetreiber, dass die Regulierungsbehörde die Investitionen weniger attraktiv machen könnte, anstatt den dringend notwendigen Ausbau mit „Anreizen“ anzukurbeln. Die E-Control wacht darüber, wie die Projekte für den Ausbau aussehen und die Kosten – über die Netztarife – auf alle Stromkunden verteilt werden. Und reguliert, wie hoch das eingesetzte Kapital maximal verzinst werden darf. Derzeit liegt die Rendite bei fünf Prozent vor Steuern. Seit der Marktliberalisierung vor 20 Jahren seien die Netztarife halbiert worden, betont Strempfl. Jetzt gehe es darum, das System binnen neun Jahren völlig auf steigenden Verbrauch und volatile Erzeugung umzustellen, ohne die Versorgungssicherheit zu gefährden.

Alfons Haber, zuständiger Vorstand in der E-Control, bremst die Netzbetreiber. Die Behörde prüft immer, ob nicht eine Verstärkung oder Optimierung einer bestehenden Leitung ebenso möglich wäre wie eine neue Leitung. Künftig sollten auch die Verteilnetze, in denen es noch Kapazität gebe, in die Netzplanung einbezogen werden, die Erhebungen dazu starten 2022.

Bei den neuen Netzgebühren ab 2022 werde die Null-Zins-Landschaft dämpfend wirken, sagt Haber. Die Einführung von Flatrates, ähnlich wie bei Internettarifen, werde sich aber wegen der langsameren Smart-Meter-Einführung leider verzögern.

von Monika Graf

Salzburger Nachrichten

Ähnliche Artikel weiterlesen

Die Netze sollen endlich klimafit werden

10. April 2024

Der schrittweise Ersatz von Öl und Gas

10. April 2024

Millionen für die Energiewende

3. April 2024

„Niemand darf in einer dunklen, kalten Wohnung zurückgelassen werden“

21. März 2024