Kaum 50 Prozent des Stroms wird über Strombörse gehandelt

9. Mai 2022, Wien

Sogenannte „windfall profits“ treiben zur Zeit die Politik um. Es sind Gewinne, die Erzeuger erwirtschaften, die zwar billigen Strom aus beispielsweise Wasser- oder Windkraft produzieren, diesen aber zu weit höheren Marktpreisen verkaufen können. Dabei sei es nicht so leicht auszumachen, wo diese Profite anfallen, sagte Regulierungsökonom Klaus Gugler von der WU-Wien zur APA.

Jüngst hatte Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) die Idee geäußert, diese Gewinne abzuschöpfen und damit reichlich für Diskussionen gesorgt.

Der Preis für die Megawattstunde Strom wird an der Strombörse durch ein spezielles Auktionsverfahren, die sogenannte Merit-Order ermittelt. Dies bedeutet, dass das teuerste Kraftwerk, das zur Deckung der Stromnachfrage benötigt wird, den Preis bestimmt.

Allerdings wird nur ein Bruchteil des tatsächlich gehandelten Stroms über diese Börsen verkauft. Der Ökonom Gugler geht von einen Anteil zwischen 30 und 50 Prozent aus. Der Rest der Nachfrage wird über längerfristige Verträge bedient, wobei die Preise deutlich unter den aktuellen Preisen an der Strombörse liegen könnten. Vor allem aber könne sich der Anteil vom Strom, der über die Börse verkauft wird, stark von Anbieter zu Anbieter unterscheiden.

Ohne Einblick in diese Aufteilung zu haben, sei es demnach schwer auszumachen, wer tatsächlich von der aktuellen Preissituation profitiert, betonte der Professor an der Wirtschaftsuniversität Wien.

Dass der Gaspreis einen derart starken Einfluss auf den Strompreis hat, obwohl Gaskraftwerke nur einen Bruchteil der Produktion ausmachen, hängt mit dem Marktmechanismus an den Strombörsen zusammen. „Strom ist homogen, für das Gleiche wird im Marktgleichgewicht das Gleiche bezahlt“, führte Gugler aus. Demnach sei es egal, ob der Strom aus einem Wasserkraftwerk oder einem Gaskraftwerk kommt.

Konkret können Marktteilnehmer an der Strombörse 24 Stunden im Voraus für jede Stunde des darauffolgenden Tages angeben, wie viel Strom sie für welchen Preis einkaufen bzw. verkaufen wollen. Sie orientieren sich dabei an Erwartungen über den tatsächlichen Bedarf und die tatsächliche Produktionskapazität (zum Beispiel bei Wind- oder Solarenergie) am nächsten Tag. Im Gleichgewicht von Angebot und Nachfrage bildet sich für jede Stunde ein Preis. „Wenn man als Anbieter teuerer ist, ist man draußen“, erklärt Gugler. Wer billiger anbietet, macht einen Profit. Daher entspricht der Marktpreis dem Preis des teuersten Anbieters, der gerade noch verkaufen kann – zumindest in den Spitzenlastzeiten sind dies meist Gaskraftwerke.

Darüber hinaus gibt es einen Tagesmarkt, um kurzfristig auf unvorhergesehene Änderungen bei Angebot und Nachfrage reagieren zu können. Allerdings gehe es hier nur um kleine Mengen, sagt der Regulierungsökonom. Gaskraftwerke spielen auch deshalb eine wichtige Rolle, weil sie recht flexibel ein- und ausgeschaltet werden können, um zum Beispiel Spitzenlasten auszugleichen. Etwas, was bei Wind-, Solar- und Wasserkraft nicht so leicht möglich ist. Das mache Gas auch kurzfristig nur schwer ersetzbar. Eine Alternative seien Kohlekraftwerke, die aber sehr klimaschädlich sind. Mittelfristig hält der Ökonom Gugler einen Gasausstieg nur mit einer Kombination aus Ausbau von Erneuerbaren und Ausbau von Speicherkapazitäten (zum Beispiel Pumpspeicherkraftwerke) für möglich.

„Man könnte schon noch die grenzüberschreitende Kapazitäten weiter ausbauen“, fügt Gugler hinzu. Hierdurch könnte ein momentanes Überangebot an billiger erneuerbarer Energie in ein anderes Land verschickt werden, wo gerade eine stärkere Nachfrage herrscht. Das würde auch den Bedarf an Gaskraftwerken senken. Allerdings habe dieser Ansatz auch Grenzen und könne nicht als einzige Lösung gelten, sagte der Ökonom.

Auch wenn die hohen Preise derzeit Haushalte und Industrie belasten, rät der Wirtschaftswissenschaftler klar von einem Abgehen vom Marktmechanismus ab. Dieser garantiere, dass immer die effizientesten Kraftwerke, die zur Verfügung stehen, produzieren und setze zudem Anreize, um in billigere und klimafreundlichere Kraftwerke zu investieren. Diese Vorteile würden bei einem Aufteilen des Strommarktes in einen erneuerbaren und einen „fossilen“ Teil wegfallen. Bei einer teils angedachten Preisobergrenze bei Gaswerken stelle sich die Frage, wer für den Unterschied zwischen gesetztem Preis und Marktpreis aufkommt. Wenn der Staat dies über Subventionen tut, gäbe es das Problem, dass Subventionen leicht einzuführen wären, aber schwer abzuschaffen seien, meint Gugler.

APA

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