Gesetz zur Wärmewende – Kritik an Plänen für Gasausstieg

12. Juli 2022, Wien

Das geplante Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWG) regelt die Energiewende bei der Wärmeversorgung von Gebäuden. Kritik am Entwurf – die Begutachtungsfrist ist nun zu Ende – gibt es vielfach zum Thema Gasausstieg, von Umweltorganisationen etwa wegen eines Einsatzes von „grünem“ Gas. Experten von „Scientists for Future“ verweisen unter anderem auf die Dringlichkeit der Energieeffizienz. Der Haus- und Grundbesitzerbund bemängelt unhaltbare Fristen und fehlende Kapazitäten.

Ziel des EWG ist der Ausstieg aus Öl-, Kohle- und Koksheizungen bis 2035 und aus Gasheizungen bis 2040. Der Begutachtungsentwurf sieht aber eine Ausnahme für Heizanlagen vor, die mit erneuerbarem Gas betrieben werden – diese dürfen über 2040 hinaus in Betrieb bleiben.

Der Gasausstieg bis 2040 sei weitgehend nicht geregelt, kritisierte Leonore Theurer von der Forscher-Inititative „Scientists for Future“ (S4F) am Dienstag bei einem Online-Pressegespräch. Aus klimarechtlicher Sicht sei der Entwurf aber zu begrüßen, allerdings fehlten derzeit auch noch Strafbestimmungen, die aber noch folgen sollten. Der Einsatz von synthetischen Treibstoffen sei für den Massenmarkt keine Option, weder im Wärme- noch im Verkehrssektor, betonte Rene Sedmik vom Atominstitut an der TU Wien. Bis 2040 könnten sie nicht in ausreichender Menge hergestellt werden, sie seien zu teuer und zudem energetisch nicht sinnvoll, benannte er Gründe dafür. Die effizienteste Variante im Wärmesektor sei die Wärmepumpe.

Energieeffizienz und die Reduktion des Energieverbrauchs müssten an erster Stelle stehen, so Fabian Schipfer von der TU Wien. Wichtig sei dabei, im Gebäudebereich zu dämmen und zudem müssten die erneuerbaren Energien ausgebaut werden.

Umweltorganisationen kritisieren den Gesetzesentwurf ebenfalls puncto Gasheizungen. Global 2000 betont laut Pressemitteilung, es sei unverständlich, dass für die Umstellungen auf Gasheizungen Regelungen fehlten und fordert eine Schließung der Gesetzeslücke im Begutachtungsprozess. Für den WWF ist das geplante Zulassen von „grünem“ Gas ein sehr kritischer Punkt, das Gesetz dürfte keine Schlupflöcher für Gasheizungen und keine Verzögerungen bei der Stilllegung fossiler Heizsysteme enthalten. Für Greenpeace ist die eingebaute „Hintertüre“, die ermöglichen würde, Gasthermen mit grünem Gas zu betreiben, „völlig widersinnig“.

Der Haus- und Grundbesitzerbund (ÖHGB) verweist auf unhaltbare Fristen und fehlende Marktkapazitäten. Es gebe aktuell österreichweit nur gut 6.500 Installateure (davon in Wien rund 1.300), von denen aber nicht alle Gas- und Heizungstechniker sein. Um die Zielvorgaben zu erfüllen, müssten pro Woche aber 2.000 Heizungen getauscht werden, so Martin Prunbauer am Dienstag in einer Pressemitteilung. Zu berücksichtigen seien auch Lieferengpässe, Facharbeitermangel und ein enormer Preisanstieg.

Die Wirtschaftskammer (WKÖ) betont in ihrer Stellungnahme, dass ein klimaneutrale Raumwärmeversorgung bis 2040 unterstützt werde, es müsse aber ein technologieoffener Weg gewählt werden. Man sieht im Entwurf auch verfassungsrechtliche Bedenken, Eigentumsrecht und Erwerbsfreiheit dürften nur verhältnismäßig eingeschränkt werden. Im Gesetzesentwurf müssten die technische Machbarkeit dargestellt und die Fachkräfteproblematik thematisiert werden.

Die Arbeiterkammer (AK) fordert in ihrer Stellungnahme unter anderem, dass die Eingriffe durch das Gesetz nur unter möglichster Schonung des Mietrechts erfolgen dürften. Zudem brauche es einen effektiven Schutz von Wohnungsnutzerinnen und -nutzern vor überbordenden Kosten durch den Heizungstausch und/oder durch extrem teure erneuerbare Wärmeversorgung wie beispielsweise durch grünes Gas. Die Ausnahme für Gasanlagen, die mit erneuerbarem Gas betrieben werden, wird abgelehnt.

APA

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