Beschwerdeflut zur Abwicklung des Energiekostenausgleichs

24. August 2022, Salzburg

Das Finanzministerium hat zwar die Fristen zum Einlösen des 150-Euro-Gutscheins verlängert, doch an den vielen Problemen rund um die Aktion scheint das nichts zu ändern.

Bei den Bemühungen der Bundesregierung, die gestiegene Inflation und insbesondere die höheren Energiekosten infolge des Kriegs in der Ukraine für die Menschen abzufedern, nimmt der Energiekostenausgleich eine besondere Stellung ein. Im Vergleich zu den rund 30 Milliarden Euro, die insgesamt (auch über die Steuerreform der kommenden Jahre) eingesetzt werden, erscheinen die dafür vorgesehenen 600 Millionen Euro überschaubar. Insgesamt sollen vier Millionen Haushalten in Österreich je 150 Euro der Stromkosten ersetzt werden.

Die Einkommensgrenze ist – für Einpersonenhaushalte – mit der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage von aktuell 5670 Euro im Monat großzügig bemessen, bei Mehrpersonenhaushalten ist es das Doppelte, also 11.340 Euro. Zuletzt hatte das Finanzministerium in der Vorwoche erklärt, mehr als die Hälfte der Gutscheine sei bereits eingelöst, rund 1,3 Millionen wurden online eingereicht. Davon seien 860.000 Stück von den Stromanbietern bereits verarbeitet und damit den betreffenden Kunden 130 Millionen Euro gutgeschrieben worden. Berücksichtigt wird der Gutschein bei der nächstfolgenden Jahresabrechnung, also oft erst nächstes Jahr. Rund um die Abwicklung gibt es aber eine Vielzahl an Beschwerden – sei es, weil Gutscheine nicht ankamen, weil es beim Einreichen Probleme gab oder weil bei der dafür eingerichteten Telefonhotline (050/233 798) wegen des großen Andrangs ein Durchkommen schwierig oder nur nach langer Wartezeit möglich ist. Probleme gibt es offenbar auch beim Datenabgleich zwischen Bund und Stromversorgern.
Die Gutscheine wurden ab April verschickt, allerdings nicht personalisiert, sondern nur an den jeweiligen Haushalt, für den ein Stromzähler an einer bestimmten Adresse registriert ist. Allein dadurch gab es Probleme bei der Zustellung, etwa in Wohnhausanlagen, wo nur Namen, aber keine Top-Nummern an den Briefkästen vermerkt sind.
Wegen der vielen Beschwerden hat das Finanzministerium reagiert. Es wurde angekündigt, dass das Personal im Callcenter wöchentlich verstärkt werde, um die Wartezeiten bei der Hotline zu verkürzen. Die Frist zum Anfordern eines neuen Gutscheins wurde von Ende August auf Ende Oktober erstreckt, eingelöst werden können Gutscheine nun statt bis Oktober bis Jahresende. Finanzminister Magnus Brunner dazu: „Mit den neuen Fristen machen wir den Energiekostenausgleich kundenfreundlicher.“

Die Kritik von Konsumentenschützern lässt sich unter dem Tenor zusammenfassen: Gut gemeint heißt nicht automatisch, dass etwas auch gut gemacht ist. Allein, dass es bis heute keine E-Mail-Adresse für Beschwerden gebe, sei nicht nachvollziehbar. Die Arbeiterkammer Vorarlberg hat sogar eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof angekündigt. Denn es sei gleichheitswidrig, wenn nur jemand den Gutschein einlösen könne, der selbst einen Stromliefervertrag habe.

Der spezielle Fall, auf den sich die AK hier bezieht, betrifft ein geschiedenes Ehepaar, das weiter im gleichen Haus lebt und bei dem der Stromliefervertrag auf den Mann läuft. Daher könne seine Ex-Frau, eine Frühpensionistin, keinen Gutschein geltend machen. Auch andere Gruppen, typischerweise etwa Studenten-WGs, bei denen der Stromvertrag auf den Vermieter läuft, haben keine Aussicht auf Entlastung. Stefan Göweil vom AK-Konsumentenschutz Salzburg weiß auch von einem Fall bei der Soziale Arbeit GmbH in Salzburg, in dem die Mieter von günstigen Wohnungen mangels eines eigenen Stromliefervertrags ebenfalls keine Chance hätten. „Natürlich sind es Einzelfälle, aber es sind viele“, sagt Göweil zur Beschwerdeflut. Die Lösung könne nur in einer Korrektur bestehen, denn „die Fristverlängerung für einen Murks bringt nichts“.

Das Finanzministerium (BMF) argumentiert, dass eine telefonische Hotline eine sehr niederschwellige Beschwerdemöglichkeit darstelle. Viele ältere Menschen würden mit einer E-Mail-Adresse genauso wenig anfangen wie mit einer Onlinelösung, für die eine Handy-Signatur oder die Bürgerkarte notwendig sei. Denn seit Kurzem kann ein Gutschein, der etwa verlegt wurde, auch online neu beantragt werden, aber eben nur mit Handy-Signatur oder Bürgerkarte.

Die Koppelung an einen Stromliefervertrag sei energierechtlich notwendig, so das BMF. Sollte jemand nach dem Einreichen des Gutscheins seinen Anbieter wechseln, müsse man allerdings einen neuen Gutschein beantragen, wenn der bisherige Anbieter den Bonus noch nicht berücksichtigt habe.

Die Höhe des Gutscheins für sich genommen ist aus Sicht der Konsumentenschützer beachtlich. Bei einem Durchschnittsverbrauch – ohne Wärmepumpe für Warmwasser oder Heizung – seien 150 Euro weniger Stromkosten (für den Arbeitspreis) durchaus eine Entlastung, so Göweil. Dazu komme die Aussetzung des Ökostromförderbeitrags (kostet die Steuerzahler insgesamt 900 Millionen Euro) und die Senkung der Energieabgabe. Doch die Regierung haue sich mit den handwerklichen Fehlern bei der Umsetzung ihrer Entlastungsmaßnahmen das ganze Image zusammen.

von Gerald Stoiber

Salzburger Nachrichten

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