AK und ÖGB rechnen Übergewinnsteuer vor

31. August 2022, Wien

Pläne. Die Debatte, sogenannte Übergewinne zu besteuern, reißt nicht ab: Gewerkschaftsbund und Arbeiterkammer legen ihr Modell vor. Und fordern Türkis-Grün auf, es umzusetzen. Kritik kommt vom Verbund.

Mittlerweile hört man in der Politik immer mehr Stimmen, die sich dafür aussprechen, die Übergewinne von Energiekonzernen zu besteuern. Die Argumentation: Manche Unternehmen profitieren finanziell von den Folgen des Ukraine-Krieges, während die Preise für die Bevölkerung steigen. Arbeiterkammer (AK) und Gewerkschaftsbund (ÖGB) legen nun ein Modell zur Besteuerung der Übergewinne im Energiesektor vor.

Auf Basis der Bilanzen der wichtigsten Energieunternehmen — darunter Verbund und OMV — rechnen AK und ÖGB mit Übergewinnen von vier bis fünf Milliarden Euro im Jahr. Davon könnte man bis zu 1,5 Milliarden Euro abziehen, um sie in den Ausbau von erneuerbarer Energie zu investieren. Laut Plänen bleiben dann noch 1,5 bis 2,2 Milliarden Euro pro Jahr übrig — und die könnte man nutzen, um die Bevölkerung mit Anti-Teuerungs-Maßnahmen zu entlasten, so die Berechnung.

Besteuert werden sollen Energieunternehmen in Österreich. Ausnahmen sind dabei für Kleinstunternehmen bis zu einem Umsatz von einer Million Euro vorgesehen. Insgesamt sieht das Modell eine Abschöpfung von 60 bis 90 Prozent der Übergewinne vor. Übergewinne werden dabei als Gewinne definiert, die über den durchschnittlichen Referenzgewinn der Jahre 2019 bis 2021 hinausgehen. Als Basis dient der Unternehmensgewinn vor Abschreibungen, Finanzergebnis und Steuern (Ebitda). Investitionen in erneuerbare Energieträger im Inland können laut dem Modell sofort und vollständig vom Übergewinn abgezogen werden.

Befristet bis zum Jahr 2024

Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, wäre die Übergewinnsteuer von der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer absetzbar. Wie die „Bankenabgabe“ im Anschluss an die Finanzkrise soll diese als eigenständige Sonderabgabe konzipiert sein. Das Modell ist für die Jahre 2022 bis 2024 angelegt: Ein befristeter steuerlicher Beitrag des Energiesektors zur Finanzierung der staatlichen Hilfsprogramme sei daher auch verfassungsrechtlich ausreichend begründbar, wird argumentiert.

AK und ÖGB fordern nun von der türkis-grünen Regierung, eine Übergewinnsteuer einzuführen — im Idealfall nach ihren Plänen: „Mit dem Modell wird es in Österreich, wie in anderen europäischen Ländern auch, die Möglichkeit geben, die Übergewinne der Energiekonzerne abzuschöpfen, damit sie tatsächlich den Vielen zugutekommen“, sagt AK-Präsidentin Renate Anderl. Laut ÖGB-Chef Wolfgang Katzian gibt es „keine sachliche Rechtfertigung für Übergewinne, daher braucht es diese Steuer, die Menschen langfristig unterstützt“. Insbesondere im Hinblick auf diese „besondere ökonomische Krise“ sei die Maßnahme „sachlich gerechtfertigt“ und keineswegs willkürlich.
Kritik kam am Sonntag von Verbund-Aufsichtsratschef Martin Ohneberg: „Der (Kapital-)Markt braucht Planbarkeit und vernünftige Lösungen, keine geschäftsschädigenden Zurufe“, schrieb er in einer Stellungnahme. Der Vorschlag schädige „den Börsenwert und die Aktionärsinteressen der betroffenen Unternehmen“. Und: „Kurzfristige populärpolitische Ziele“ seien wenig hilfreich.

Die Presse

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