1,3 Milliarden gegen Energiekosten-Horror

30. September 2022
Für die deutschen Verbraucher wird die Energie nochmal teurer - Stuttgart, APA/dpa

Das Entlastungspaket für Unternehmen ist fix: Der österreichische Staat übernimmt knapp ein Drittel der Mehrkosten, die durch den Höhenflug der Energiepreise entstanden sind. Bedingung für die Hilfen sind auch Energiesparkonzepte.

Nach der Strompreisbremse für Privathaushalte hat Österreichs Regierung angesichts der Preisexplosion bei Energie nun auch ein Entlastungspaket für Unternehmen auf den Weg gebracht. Wie Kanzler Karl Nehammer (ÖVP) am Mittwoch nach dem Ministerrat mitteilte, geht es dabei um insgesamt 1,3 Milliarden Euro. „30 Prozent der Mehrkosten für die Betriebe werden übernommen“, erklärte er vor Journalisten. Unterstützt würden Unternehmen „vom großen Betrieb bis zur klassischen Bäckerei“. Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) begründete die Milliardenhilfe unter anderem damit, dass es ein „Gebot der Stunde“ sei, auf diese Weise den österreichischen Wirtschaftsstandort und damit auch Arbeitsplätze abzusichern.

Entlastet werden sollen vor allem energieintensive Firmen. Geplant ist, dass sie den staatlichen Kostenzuschuss ab Mitte November beantragen können. Geht es nach Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP), sollen die Auszahlungen großteils Anfang 2023 erfolgen. Abfedern will die Bundesregierung jedenfalls jene Energiemehrkosten, die in den Betrieben vom 1. Februar bis 30. September 2022 angefallen sind.

Ursprünglich war im sogenannten Unternehmens-Energiekostenzuschuss-Gesetz ein Fördervolumen von 450 Millionen Euro vorgesehen. Dieses wird nun wegen der anhaltenden Energiepreiskrise auf 1,3 Milliarden Euro angehoben. Die Abwicklung der Zuschüsse wird über das Austria Wirtschaftsservice (AWS), die im Wirtschaftsministerium angesiedelte Förderbank des Bundes, laufen.

Vier Förderstufen

Den Zuschuss beantragen können Unternehmen, bei denen die jährlichen Energiekosten mindestens 3 Prozent des Produktionswertes respektive des Umsatzes ausmachen. Betriebe, die pro Jahr maximal 700.000 Euro umsetzen, also Klein- und Kleinstunternehmen, sind dagegen von dieser Regelung ausgenommen.

Insgesamt gibt es vier Förderstufen, die sich laut Kocher am Krisenrahmen der EU orientieren. In der ersten Stufe werden Mehrkosten für Strom, Gas und Treibstoffe mit 30 Prozent der Preisdifferenz zum vergangenen Jahr gefördert, wobei die Zuschussuntergrenze 2.000 Euro beträgt. Um in die zweite Stufe des Energiekostenzuschuss-Programmes zu gelangen, müssen sich als Voraussetzung die Strom- und Gaspreise zumindest verdoppelt haben. In diesem Fall werden bis zu 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs mit maximal 30 Prozent gefördert. Die maximale Förderhöhe beträgt hier 2 Millionen Euro. Die Mehrkosten für Treibstoffe können in dieser Stufe nicht gefördert werden.

Energiesparen als Auflage

Ab der dritten Stufe müssen Unternehmen zudem zusätzlich einen Betriebsverlust aufgrund der hohen Energiekosten vorweisen. Hier sind maximale Zuschüsse von bis zu 25 Millionen Euro möglich. In der vierten Stufe können indes nur ausgewählte Branchen wie zum Beispiel Stahl-, Zement- oder Glasproduzenten, unterstützt werden. Hier sind Zuschüsse in maximaler Höhe von 50 Millionen Euro möglich.

Um eine zielsichere Finanzhilfe sicherzustellen und Doppel- oder Überförderung zu vermeiden, ist laut Kocher unter anderem die Bestätigung einer Steuerberatung vorgesehen: etwa zur Einstufung als energieintensives Unternehmen, aber auch zu den verbrauchten Energien und zur Höhe der Mehraufwendungen.

Darüber hinaus werden die Zuschüsse auf Wunsch der Grünen mit Auflagen verknüpft sein, die verpflichtende Energiesparkonzepte und den Verzicht auf die Auszahlung von Manager-Boni vorsehen. Energieverschwendung dürfe keinesfalls gefördert werden, betonte Kogler. In einer Zeit, in der man die privaten Haushalte bitte, Energie zu sparen, sei es auch angebracht, von Unternehmen einen Ansporn zum Sparen einzufordern, sagte Energieministerin Leonore Gewessler (Grüne).

Als Förderbedingung ist demnach vorgesehen, dass Heizungen im Außenbereich von Unternehmen (zum Beispiel Heizschwammerl oder beheizte Sessellifte) ausgeschaltet werden müssen; oder dass Geschäfte (inklusive Schaufenster) zwischen 22 Uhr beziehungsweise Betriebsschluss und 6 Uhr nicht beleuchtet sein dürfen. Ebenso dürfen Türen von Geschäften, die öffentlich zugänglich sind, nicht dauerhaft offen gehalten werden. Kein Ausschlusskriterium für die Förderung sind hingegen beispielsweise Flutlichtanlagen in Skigebieten oder beheizte Außenpools.

Wie all das konkret kontrolliert werden soll, ist unklar. Gewessler sagte lediglich, dass die Betriebe bei ihrem Antrag unterschreiben müssten, dass man sich verpflichte, die Förderbedingungen einzuhalten. Nichtsdestotrotz soll es zumindest stichprobenartige Kontrollen durch das AWS geben.

Wirtschaft will mehr Geld

Wirtschaftskammer (WKÖ) und Industriellenvereinigung (IV) begrüßten die Aufstockung des Energiekostenzuschusses als „richtiges Signal“. Sie wünschen sich aber noch mehr Geld für die Unternehmen und einen längeren Förderungszeitraum. Ein Teil der gestiegenen Energiekosten werde abgefedert, „dennoch sind die Instrumente nicht ausreichend, um den enormen Druck auf die betroffenen Betriebe wirklich nachhaltig zu dämpfen“, sagte IV-Chef Georg Knill. „Sollten die Hilfen nicht reichen, muss auf jeden Fall nachgebessert werden“, meinte WKÖ-Präsident Harald Mahrer.

Wiener Zeitung

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