Die deutsche Bundesregierung will die geplante Gaspreisbremse zur Entlastung von Gaskunden früher wirken zu lassen. Sie soll für private Haushalte zum 1. März 2023 eingeführt werden, geht aus einem Beschlussvorschlag des Bundeskanzleramts für die Ministerpräsidentenkonferenz am Mittwoch hervor. Weiter heißt es: „Eine Rückwirkung zum 1. Februar 2023 wird angestrebt.“
Weiterhin heißt es in dem Papier, die Strompreisbremse solle zum 1. Jänner 2023 entlastend wirken. Aus den Mitteln des sogenannten Abwehrschirms solle zudem eine Härtefallregelung finanziert werden. Damit sollen Hilfsprogramme finanziert werden für Bereiche, in denen trotz der Strom- und Gaspreisbremse finanzielle Belastungen bestehen, die von den Betroffenen nicht ausgeglichen werden können. Hierfür sehe der Bund insgesamt 12 Milliarden Euro vor.
Berlin orientiert sich bei dem Maßnahmenpaket an Vorschlägen einer Expertenkommission. Finanziert werden sollen die Entlastungen aus dem Abwehrschirm in Höhe von bis zu 200 Milliarden Euro, mit dem der Bund die Folgen der hohen Energiepreise abfedern will.
APA/dpa