FPÖ wirft Tiwag Rechtsbruch bei Grundversorgungstarif vor

14. November 2022, Innsbruck
FPÖ-Konsumentenschutzsprecher Peter Wurm - Wien, APA/THEMENBILD

Die FPÖ hat dem landeseigenen Tiroler Energieversorger Tiwag Rechtsbruch beim Grundversorgungstarif vorgeworfen. Dieser müsse sich aus Sicht der Freiheitlichen gemäß EU-Richtlinien und der Bundesgesetzgebung an dem „Tarif der Masse der Bestandskunden“ orientieren. Der Tarif müsse zudem „transparent einsehbar sein“. Man wolle auf Landesebene erreichen, dass der Strom-Grundversorgungstarif der Tiwag „umgehend reduziert wird“, erklärten die Freiheitlichen.

Er müsse an die gesetzlichen Vorgaben angepasst werden, forderte Landesparteigeneralsekretär Patrick Haslwanter bei einer Pressekonferenz am Montag in Innsbruck. „Vorbild dabei sind die FPÖ-Kollegen in Kärnten“, betonte der Sozialsprecher. Dort sei nämlich erreicht worden, dass der Energieversorger Kelag den Tarif dementsprechend gesetzeskonform senke. „Energie ist aus unserer Sicht ein Grundbedürfnis“, sagte er in Richtung der schwarz-roten Tiroler Landesregierung. Im November-Landtag will die FPÖ daher einen Dringlichkeitsantrag einbringen.

FPÖ-Konsumentenschutzsprecher und Nationalratsabgeordneter Peter Wurm schoss sich indes auf die Bundesregierung ein. Das Thema „Recht auf Energie-Grundversorgung“ sei lange Zeit „totes Recht“ gewesen, so Wurm. Relevant sei dieses bundesweit erst jetzt aufgrund der „Preisexplosion“ geworden. Dennoch werde dieses Recht „von der Bundesregierung totgeschwiegen“. Stattdessen arbeite man an der „Strompreisbremse“, für die Steuerzahler zur Kasse gebeten würden.

Man müsse jedenfalls jetzt gegen den „massiven Gesetzesbruch vorgehen“ und auch „Klarheit bei den Antragsrichtlinien schaffen“, erklärte Wurm. „Derzeit ist es so, dass sowohl der Millionär als auch die alleinerziehende Mutter den Antrag auf Energie-Grundversorgung stellen kann“. „Transparenz“ sei auch hier, wie bei der Gestaltung der Tarife selbst, das Gebot der Stunde.

„Die Tiwag-StammkundInnen profitieren vorerst bis Juni 2023 von einem der günstigsten Strompreise in Österreich“, hieß es unterdessen seitens der Tiwag auf APA-Anfrage. „Dieser Vorteil kann aufgrund der langfristigen Beschaffungsstrategie nicht 1:1 an Neu- und WechselkundInnen weitergegeben werden, weil dazu schlichtweg die vorhandenen Strommengen (zum seinerzeit günstigen Strompreis) fehlen“, wurde argumentiert. Aktuell seien „in dieser Frage mehrere Klagen anhängig“, auch bei der Tiwag. Diese Frage könne allerdings aus Tiwag-Sicht „nicht politisch gelöst werden“, sondern es brauche „Rechtssicherheit im Rahmen eines ordentlichen Verfahrens.“

APA

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