U-Kommission zur Wien Energie startet am 2. Dezember

17. November 2022, Wien
Die U-Kommission ist nun auf Schiene - Wien, APA/THEMENBILD

Die geplante gemeinderätliche Untersuchungskommission zur Wien Energie startet am 2. Dezember. Das hat der Vorsitzende des Wiener Gemeinderats, Thomas Reindl, der APA am Donnerstag nach einer Präsidialsitzung mit allen Fraktionen mitgeteilt. Beantragt haben das Kontrollgremium ÖVP und FPÖ. Wie Reindl der APA erläuterte, wurde der Antrag nun noch einmal geprüft. Einige Teile sind als nicht zulässig erachtet worden. Die Initiatoren zeigten sich trotzdem zufrieden.

Der Antrag enthält laut Reindl gemäß dem neuen Gutachten – das von den Vorsitzenden der Kommission eingeholt worden war – einige Punkte, deren Erörterung durch die U-Kommission nicht oder nur eingeschränkt möglich sind. So ist etwa fraglich, ob die Geschehnisse an jenem denkwürdigen Wochenende Ende August untersucht werden können. Damals war ein Darlehen zwischen Bund (bzw. der Bundesfinanzierungsagentur OeBFA) und Wien vertraglich vereinbart worden. Abgeschlossen hat diesen jedoch das Land Wien.

Allerdings dürfen formal in einer U-Kommission im Prinzip nur Themen geprüft werden, die die Gemeinde betreffen. Ein Untersuchungsgremium des Landes bzw. des Landtags gibt es zwar auch, es würde sich dabei um einen Untersuchungsausschuss handeln. Beantragt wurde jedoch eine U-Kommission, da der Großteil der Geschehnisse – also etwa die Kreditvergabe der Stadt an die Wien Energie – die Gemeinde betrifft.

Starten wird die U-Kommission aber jedenfalls. Formal eingesetzt wird sie bei der Sitzung des Gemeinderats am 24. November. Die konstituierende Sitzung wird dann am 2. Dezember um 14.00 Uhr stattfinden, wie Reindl der APA berichtete.

„Jetzt ist es offiziell. Der Weg ist frei für die U-Kommission, um den SPÖ-Finanzskandal rund um die Causa Wien Energie endlich umfassend aufzuklären“, hob der Klubobmann der Wiener Volkspartei, Markus Wölbitsch, in einer Reaktion hervor. Das Gutachten werde von der ÖVP und der FPÖ zur Kenntnis genommen. Der Großteil des Einsetzungsantrags sei jedoch als zulässig gewertet worden.

„Damit ist nun sichergestellt, dass vor allem auch die Ausübung der Notkompetenz durch den überforderten Bürgermeister endlich grundlegend geklärt werden kann. Die Untersuchung dieser Causa kann daher nun endlich beginnen“, befand Wölbitsch.

Erfreut über den bevorstehenden Beginn zeigte sich auch FPÖ-Klubchef Maximilian Krauss: „Das Herumtaktieren der SPÖ hat nun ein Ende, das Gutachten der Vorsitzenden beweist, dass wir mit unseren Prüfagenden von Anfang an richtig gelegen sind.“ Die „Mauer der Desinformation“ werde nun eingerissen: „Es muss eine restlose Aufklärung darüber stattfinden, wie es zu dem Finanzdebakel auf der einen Seite kommen konnte und ob die Notkompetenz des Bürgermeisters tatsächlich rechtens war.“

Bedauerlich sei jedoch, dass der Darlehensvertrag als Prüfgegenstand ausgeschlossen wurde. „Dies hätte uns die Möglichkeit eröffnet, wesentliche Teile der Finanzgebarung zu hinterfragen“, gab Krauss zu bedenken.

Die Wien Energie musste – wie andere Versorger in Europa auch – für den Börsenhandel mit Strom und Gas infolge der Preissprünge hohe Sicherheitsleistungen hinterlegen und konnte diese ab dem Sommer nicht mehr aus eigener Kraft finanzieren. Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) hatte deshalb ab Juli per Notkompetenz insgesamt 1,4 Mrd. Euro bereitgestellt. Der Liquiditätsengpass und die Notkredite des Bürgermeisters wurden Ende August publik, als auch diese 1,4 Mrd. Euro knapp wurden. In der Folge gewährte der Bund über die Bundesfinanzierungsagentur (OeBFA) weitere 2 Mrd. Euro.

APA

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