Fast ein Jahr nach der ersten Präsentation hat sich die Regierung auf den Energiekostenzuschuss für 2023 für Betriebe geeinigt. Bis zu 125.000 Euro gibt es ohne große Auflagen, damit wurde der Zugang zu den Hilfen etwas verschärft.
Vom Soziologen Max Weber stammt der Satz, dass Politik oft ein „starkes langsames Bohren harter Bretter“ ist. Das gehört vermutlich ergänzt. Manchmal muss das gleiche Loch nämlich wieder und wieder gebohrt werden, ohne dass die Aufgabe einfacher wird. Das ist zumindest die Lehre rund um die Entstehung des Energiekostenzuschusses II in Österreich.
Hinter dem sperrigen Namen verbirgt sich ein Filetstück der türkis-grünen Förderpolitik für Betriebe. In der vergangenen Woche hat die Koalition die Eckpunkte für die Beihilfen vorgestellt, was angesichts der parallel laufenden Budgetpräsentation unterging. Der Staat wird die erhöhten Ausgaben der Betriebe für Energie fördern, wobei insgesamt, also mit ähnlichen Beihilfen für Selbstständige, 1,881 Milliarden Euro bereitstehen. 1,5 Milliarden sind zusätzlich reserviert, sollte der Betrag nicht reichen.
Kritik an zu starker Überförderung
Der Energiekostenzuschuss hat eine lange Vorgeschichte. Das erste Loch, um bei Max Weber zu bleiben, wurde schon vor einem Jahr gebohrt: Im Dezember 2022 stellte die Koalition das Paket eigentlich vor. Zwischen fünf und zehn Milliarden Euro sollten 2023 fließen, hieß es damals. Entgegen der Ankündigung für die Medien blieben im Hintergrund eine Menge Punkte umstritten. Die Grünen stießen sich daran, dass das Risiko von Überförderungen zu groß sei – nicht zuletzt als Folge von Meldungen über Rekordgewinne bei vielen Unternehmen. Zugleich wollten sie erreichen, dass Hilfen auch an Selbstständige fließen. Die ÖVP monierte, das System werde damit nur überfrachtet, und warnte vor zu vielen Kleinanträgen.
Dazwischen begannen die Energiepreise zu sinken. Die Gemengelage führte dazu, dass der Zuschuss in der Koalition, obwohl schon verkündet, noch mal verhandelt wurde – nun allerdings steht er mit einigen Korrekturen.
Unternehmen, die sich das Geld abholen wollen, müssen schnell sein: Beantragt werden müssen Zuschüsse nämlich bis Jahresende, aktuell läuft die Voranmeldung über die Förderbank des Bundes, die AWS. Interessant für die meisten Betriebe ist die Basisförderung in dem Modell. Gefördert werden 50 Prozent der gestiegenen Kosten für Gas, Strom und Sprit im Jahr 2023, wobei als Vergleichsjahr 2021 dient. Die Obergrenze für Beihilfe liegt bei zwei Millionen Euro pro Unternehmen.
Bis zu 125.000 Euro kann ein Unternehmen als Zuschuss bekommen, wenn allein der Anstieg der Energiekosten beim Antrag belegt wird. Um darüber hinaus bis zu zwei Millionen zu bekommen, muss nachgewiesen werden, dass das Ebitda (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen ohne einmalige Wertminderungen) entweder negativ ist oder zumindest um 40 Prozent gesunken ist gegenüber dem Jahr 2021. Dieses Erfordernis gab es in der ursprünglich geplanten Version der Förderung nicht.
„Wir wollten sicherstellen, dass nicht die Gewinne von Unternehmen zusätzlich staatlich subventioniert werden“, begründet Jakob Schwarz, Budgetsprecher der Grünen, die Umgestaltung des Zuschusses.
Lukas Stühlinger, Energieexperte beim Wiener Finanzberater Fingreen, nennt die neue Lösung, bei der auf die Gewinnsituation abgestellt wird, „vernünftig“. Das neue Modell sei unterm Strich immer noch großzügig, aber die Überförderung wurde entschärft.
Im Rahmen des Energiekostenzuschusses ist es auch möglich, höhere Beihilfen abzurufen, aber hier sind die Vorschriften strenger, etwa was den Anteil der Strom- und Gaskosten am Gesamtumsatz betrifft. Wie bereits beim Vorgängermodell, den Energiebeihilfen 2022, gibt es Auflagen für Unternehmen zum Energiesparen.
Keine Skiliftheizung?
Großes Kopfzerbrechen sollte das Energiesparen Betrieben aber nicht bereiten. So dürfen Unternehmen ihre Außenanlagen nicht beheizen, der warme Sessellift ist nicht erlaubt. Auch die Beleuchtung der Geschäfte bei Nacht muss abgedreht werden, Außentüren zu Kundenräumen dürfen nicht offen stehen. Diese Auflagen gelten bis Ende März 2024, und de facto fehlen der Förderbank AWS Möglichkeiten, die Regeln zu kontrollieren.
Bis 2. November können Betriebe bei der AWS noch die verpflichtende Voranmeldung für die Unterstützung beantragen. Ausgenommen sind Banken, Unternehmen der Energiewirtschaft und der Landwirtschaft.
Parallel dazu gibt es auch Geld für Kleinst- und Kleinunternehmen, darunter bestimmte Gruppen von Selbstständigen: Diese Mittel werden über die Forschungsförderungsgesellschaft ausbezahlt. Im Rahmen dieser pauschalen Förderung können zwischen 110 und 2475 Euro beantragt werden.
Spannend wird, ob für 2024 eine Neuauflage der Zuschüsse kommt, zumindest für die Industrie. Viel wird davon abhängen, wie es hier in Deutschland weitergeht, wo die Regierung seit Monaten über Förderung für energieintensive Industrien diskutiert.
Der Standard