Erfolglos versuchte ein Steirer für den von seiner PV-Anlage produzierten Strom Geld zu erhalten. Die Ombudsfrau half.
Herr S. musste auf Geld für den von der PV-Anlage gelieferten Strom warten
Seit 3. Jänner des Vorjahres hat Walter S. seine Photovoltaikanlage in Betrieb. „Für die Einspeisung habe ich einen Abnahmevertrag mit der OeMAG“, so der Steirer. Mit September 2023 sollte er die Jahresabrechnung für die Einspeisung des überschüssigen Stroms erhalten. Gekommen sei keine.
Nach Urgenz bei der OeMAG habe er den Hinweis erhalten, dass die Energienetze Steiermark nicht alle erforderlichen Daten übermittelt hätten. Diese teilten Herrn S. aber mit, die Daten per 14. September übermittelt zu haben. Die OeMAG ließ daraufhin wiederum wissen, dass keine Übermittlung stattgefunden habe.
„So geht das jetzt seit vier Monaten“, war der Leser, der mittlerweile auf die Abrechnung von 8000 kw/h wartete, verärgert. „Ich werde permanent abgewimmelt. Ich weiß einfach nicht mehr, wie ich zu meinem Recht kommen soll“, schrieb Herr S. letztlich der „Krone“.
Der Ombudsfrau teilte die OeMAG mit, dass die Vergütung nicht erfolgen könne, weil die eingespeisten Mengen für Jänner und Februar 2023 fehlen. Also kontaktierten wir die Energienetze Steiermark. Nach Prüfung bedauerte man, dass bei Erstellung des Netzzugangsvertrags im Jänner 2023 ein Fehler passiert sei. Dieser habe zu einem Datenproblem geführt. Nun wurde alles korrigiert, einer Abrechnung stehe nichts mehr im Weg.
Kronen Zeitung