Betriebsgenehmigung für Windpark Japons vorläufig aufgehoben

16. Feber 2024, Japons/Wien/Maria Enzersdorf

Die Betriebsgenehmigung für den seit mehr als zwölf Monaten am Netz befindlichen Windpark Japons (Bezirk Horn) ist vom Verwaltungsgerichtshof (VwGH) vorläufig aufgehoben worden. „Aus formalen Gründen“, betonte die EVN am Freitag. Die drei Windräder stehen derzeit still. Das Höchstgericht fordere eine ergänzende Expertise zu der bereits umfangreich geprüften Materie ein.

Ein Infraschall-Gutachten müsse nachgereicht werden, teilte der niederösterreichische Versorger mit. Das Thema Infraschall begleite Windkraftbetreiber seit der ersten Stunde. „Mittlerweile weiß man, dass Sorgen zu den Auswirkungen von Infraschall im Zuge von Windkraftanlagen unbegründet sind“, erläutert EVN-Sprecher Stefan Zach.

Es gehe also im Fall Japons, wo sich seit fast 20 Jahren Windräder drehen, um keine Gefährdung, sondern um ein rechtsstaatliches Prinzip. „Das neue Gutachten wurde nun seitens des Gerichtes angefordert und auch schon ausgestellt. Es kommt zum selben positiven Ergebnis wie jenes im Genehmigungsverfahren: Belästigungen oder eine Gefahr für die Gesundheit durch Infraschallemissionen aus dem Windpark werden aus fachlicher Sicht ausgeschlossen. Wir hoffen nun auf eine rasche Entscheidung, sodass der Windpark Japons wieder verlässlich Ökostrom produzieren kann“, sagte Zach.

Mit jeder Woche des Stillstands gingen mehr als 1,3 Millionen Kilowattstunden und somit „der Jahresstromverbrauch von rund 400 Durchschnittshaushalten“ verloren. Dadurch fielen wöchentlich rund 680 Tonnen CO2 zusätzlich an.

APA

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