
Große Versprechen der EU für die Wirtschaft. Mit einem ganzen Paket voller Maßnahmen will die EU Europas Industrie wieder flottbekommen. Was aber ist praktisch dran – und wie reagieren die Unternehmen
Man werde „alle Fesseln durchschneiden“, „alle Hindernisse aus dem Weg räumen“ und sicherstellen, dass „die Zukunft der Industrie in Europa verwirklicht wird“. Ursula von der Leyen hat wieder einmal groß ausgeholt – zumindest verbal, bei einer Rede vor mehr als Hundert Spitzenvertretern von Europas Industrie in Antwerpen.
Dort, auf einem Industrie-Gipfel, präsentierte die EU-Kommissionschefin jenes erste Paket an Maßnahmen, das quasi der Auftakt zu ihrer zweiten Amtszeit ist: Von billiger Energie, über neue Fördertöpfe bis hin zu einer drastischen Verringerung bürokratischer Auflagen, Berichtspflichten und Regelungen. Große Versprechen, die natürlich noch auf eine lange politische Reise geschickt werden müssen. Schließlich haben das EU-Parlament und die EU-Staaten bei all dem auch noch einiges mitzureden.
Die ersten Reaktionen aus der Industrie sind gemischt, wie der KURIER auf dem Gipfel erfuhr. „Schöne Ziele, aber noch keine konkreten Maßnahmen“, meinte etwa ein global aktiver Stahlhersteller, während etwa Vertreter der Windkraftindustrie von „großzügigen Förderungen und schnelleren Bewilligungen“ schwärmten.
Ähnlich gespalten die Reaktionen von EU-Politikern. Während Grüne und Sozialdemokraten von einem Kahlschlag des Green Deal, also des Kampfes der EU gegen den Klimawandel sprechen, sehen die Christdemokraten einen Schritt in die richtige Richtung, mahnen aber rasche praktische Umsetzung ein. Was aber ist dran an dem EU-Maßnahmenpaket? Der KURIER gibt einen Überblick.
Wird die EU-Bürokratie tatsächlich gestutzt? Eine Reihe von Gesetzespaketen mit dem Titel „Omnibus“ („für alles“) versucht bisherige Regelungen für Unternehmen zu vereinfachen und in gemeinsame Pakte zusammenzufassen. Dabei geht es um einige in der ersten Amtszeit von der Leyens beschlossene Gesetzespakete des Green Deal. Betroffen sind vor allem das Lieferkettengesetz, das Unternehmen dazu verpflichtet, ihre Lieferanten in aller Welt auf soziale und ökologische Kriterien zu überprüfen. Die Taxonomie-Verordnung, mit der Investoren genau definieren müssen, wie nachhaltig die Unternehmen wirtschaften, in die ihr Geld fließt. Vereinfacht wird auch die Nachhaltigkeits-Berichterstattung, bei der Unternehmen die Umweltbelastung durch ihre Aktivitäten im Detail dokumentieren müssen.
Geht die Reform also auf Kosten des Klimaschutz? Das Lieferkettengesetz, das drastisch beschnitten wird, nur noch für die allergrößten Unternehmen gilt und außerdem um ein weiteres Jahr, auf 2028, verschoben wird, verliert auf jeden Fall an Wirksamkeit. Die meisten Unternehmen müssen auch keine Ausgleichszahlungen mehr leisten, wenn sie Rohmaterialien aus Ländern mit weniger Klimaschutz als die EU importieren. Große Teile der Nachhaltigkeits-Berichte aber würden nach Ansicht vieler Unternehmer vor allem Papier produzieren und hätten wenig positive Auswirkungen auf den Klimaschutz.
Wird Energie für Unternehmen billiger? Der jetzt vorgelegte Plan für „Leistbare Energie“ ist ein Paket von Maßnahmen wie die Senkung der Steuern auf Energie oder der Netzgebühren und die Vereinfachung der Bewilligung neuer Anlagen zur Stromproduktion. Das alles umzusetzen aber liegt in der Hand der einzelnen Mitgliedsstaaten, nicht der EU-Kommission. Das Paket ist also nur eine Sammlung von Ideen und Vorschlägen und bedeutet nicht, dass die Energiepreise rasch gesenkt werden können.
Gibt es neue Förderungen für die Industrie? Die EU will Investitionen in nachhaltige Industrieanlagen oder die Produktion grüner Energie über eine neu eingerichtete Investitionsbank finanzieren. Damit sollen etwa die Betreiber von Windkraftanlagen garantierte langfristige Abnahmeverträge für ihren Strom bekommen, eine Grundvoraussetzung für Investitionen in neue Anlagen. Für diese „Dekarbonisierungs-Bank“ werden 100 Milliarden aus EU-Fördertöpfen zur Verfügung gestellt.
Welche Unternehmen sollen profitieren? Vor allem kleinere und Mittelbetriebe sollen großzügige Ausnahmen von der EU-Bürokratie bekommen. So soll weder das Lieferkettengesetz für sie gelten, noch sollen sie weiterhin Nachhaltigkeits-Berichte liefern müssen, also etwa, ob die Schrauben, die in ihren Produkten stecken klimafreundlich hergestellt wurden. Ein neuer Schwellenwert von 50 Tonnen pro Jahr und Importeur würde laut EU-Kommission etwa 90 Prozent der Importeure von den Verpflichtungen zu Ausgleichszahlungen für Kohlendioxid befreien. Trotzdem sollen 99 Prozent Emissionen weiterhin mit EU-Gebühren belegt werden. Insgesamt soll rund ein Viertel weniger Bürokratie die Unternehmen belasten. Meldepflichten für kleine Unternehmen sollen um 35 Prozent sinken.
Kurier