
WAS JETZT GILT
Die Mehrwertsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen wurde letzten Freitag vorzeitig abgeschafft. Wie man dennoch von der 0%-Steuer profitieren kann und was eine Renaissance erlebt.
NORBERT OBERNDORFER
Die Altregierung Türkis-Grün hatte ursprünglich den Nullsteuersatz auf neue PV-Anlagen bis Ende 2025 fixiert. Schwarz-Rot-Pink setzte nun den Sparstift an: Vergangenen Freitag wurden im Nationalrat neue Fristen rund um die Mehrwertsteuerbefreiung beschlossen.
Wer bis 6. März 2025 einen Vertrag abgeschlossen hat, kann die Photovoltaik-Anlage bis Jahresende steuerfrei installieren lassen. Ohne Vertrag bis zu diesem Datum gilt die Befreiung nur, wenn die Anlage bis spätestens 31. März 2025 installiert wird. Danach fällt der reguläre Mehrwertsteuersatz von 20 Prozent an. Laut Vera Immitzer vom Verband Photovoltaic Austria gilt ein Vertragsabschluss mündlich oder schriftlich, solange er bis zum Stichtag (6. März 2025) zustande kam. Für jene, die diese Fristen verpassen, soll es eine neue Investitionsförderung bei der OeMAG für Kleinanlagen bis 35 kWp geben, Details sind noch offen.
Brancheninsider befürchten eine Rückkehr zur kritisierten „PV-Lotterie“ mit bürokratischen Hürden und Unsicherheiten.
Laut einer Umfrage von Photovoltaic Austria erwarten 90 % der PV-Betriebe bei Wegfall der Steuerbefreiung einen starken Nachfrageeinbruch. „Tausende Kund:innen sowie PV-Firmen werden im Stich gelassen für nichts“, sagt Immitzer.
NÖN