Windkraftstreit: Strabag klagt Deutschland in den USA

18. April 2025, nordsee

Schiedsgericht hat dem Baukonzern 233,5 Millionen Euro Schadenersatz zugesprochen

Die Strabag SE und zwei Tochterfirmen wollten groß in Offshore-Windkraftprojekte in der deutschen Nordsee einsteigen und haben dazu kräftig investiert. Doch ab Mitte 2012 hat die Politik die rechtlichen Rahmenbedingungen drastisch verschlechtert und mit Einführung des deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetzes diese „Investitionen faktisch vernichtet“, so die Strabag zum KURIER. „Jegliche Versuche unsererseits zwischen 2016 und 20019 einigende Gespräche mit der deutschen Bundesregierung aufzunehmen, blieben erfolglos.“

Da auch Deutschland die Energie-Charta ECT unterzeichnet hat, die eine Schiedsgerichtsbarkeit vorsieht, zog der Bauriese vor das Internationale Zentrum für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID). Eine Einrichtung innerhalb der Weltbank. „Die beiden Strabag-Gesellschaften Erste Nordsee-Offshore Holding und Zweite Nordsee-Offshore Holding nehmen über das Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren in den USA ihre Rechte wahr, die ihnen in der Sache zuerkannten Schadensersatzansprüche auch durchzusetzen“, so die Strabag. „Diese Entscheidung wurde in Ausübung der unternehmerischen Sorgfalt und Verantwortung getroffen.“ Das US-Schiedsgericht hat der Strabag umgerechnet 233,5 Millionen Euro Schadenersatz plus Anwaltskosten zugesprochen.

Indes moniert die NGO Attac Österreich, dass der Europäische Gerichtshof Schiedsklagen von EU-Unternehmen gegen EU-Mitgliedstaaten 2021 verboten hat, weil sie gegen EU-Recht verstoßen.

Kurier