
Das Land Burgenland will beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eine gerechte Verteilung der Netzkosten beim Ausbau der Erneuerbaren Energie einklagen. Das neue Strommarktgesetz biete in dieser Hinsicht „keine faire Lösung“, meinte Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) am Dienstag. Die Klage werde derzeit erarbeitet und soll in den kommenden Wochen eingebracht werden.
Die Netzkostenverteilung sei für die Menschen in der Ostregion nicht akzeptabel, argumentierte Doskozil. Die derzeitige Regelung würde bedeuten, dass etwa Burgenländerinnen und Burgenländer beim Netzanschluss eines Wasserkraftwerks in Tirol über das Übertragungsnetz mitzahlen müssen, die Tirolerinnen und Tiroler im Gegenzug beim Netzanschluss eines Windparks über das Verteilernetz aber nicht, erläuterte Stephan Sharma, Vorstandsvorsitzender der Burgenland Energie. Für ihn wäre es „logisch, dass die Netzkosten für ein Netz, das ganz Österreich dient, österreichweit verteilt werden“.
Doskozil: ElWG schreibt ungerechte Verteilung der Netzkosten fort
Seit Monaten habe man im Rahmen der Novelle des Strommarktgesetzes auf die ungerechte Verteilung hingewiesen, in der aktuellen Vorlage des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG) werde diese aber fortgeschrieben, bemängelte Doskozil. Landeshauptmann-Stellvertreterin Anja Haider-Wallner (Grüne), deren Partei das Strommarktgesetz im Bund mitträgt, hob positiv hervor, dass die ursprünglich geplanten Einspeise-Entgelte für Private wegfallen. Aber: „Leider war die Regierung nicht dazu zu bewegen, eine faire Verteilung der Netzkosten für den gesamten Ausbau anzugehen.“
Grundsätzliches Ziel müsse eine anhaltende Senkung der Netzkosten für alle Österreicherinnen und Österreicher sein, betonten Doskozil und Haider-Wallner. Es gehe darum, die Menschen nachhaltig und spürbar zu entlasten.
APA




