Neun Jahre nach Beschluss beschäftigt der beschleunigte Atomausstieg immer noch das deutsche Bundesverfassungsgericht. Die Karlsruher Richter informierten am Montag darüber, dass sie über eine Verfassungsbeschwerde des schwedischen Energiekonzerns Vattenfall entschieden haben. Der Beschluss soll am Donnerstag veröffentlicht werden.
Wegen der Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima hatte die deutsche Bundesregierung 2011 für die 17 deutschen Kraftwerke eine nur wenige Monate zuvor beschlossene Laufzeitverlängerung zurückgenommen. Spätestens Ende 2022 ist Schluss mit der Atomkraft. Bis dahin müssen alle Meiler zu festen Terminen vom Netz gegangen sein. Ende 2010 zugesagte Extra-Strommengen wurden nachträglich wieder kassiert.
Das Bundesverfassungsgericht in Deutschland hatte 2016 nach Klagen von E.ON, RWE und Vattenfall geurteilt, dass die Gesetzesnovelle, die diese Kehrtwende besiegelte, zwar im Wesentlichen mit dem Grundgesetz vereinbar war. Den Energiekonzernen steht für sinnlos gewordene Investitionen und verfallene Produktionsrechte aber ein angemessener Ausgleich zu.
Die deutsche Bundesregierung hat sich 2018 für einen finanziellen Ausgleich entschieden. Vattenfall ist der Ansicht, dass die Regelungen dazu den Vorgaben aus Karlsruhe nicht gerecht werden, und hat erneut geklagt.
Vattenfall hatte wegen des beschleunigten Atomausstiegs keine Möglichkeit mehr, die seinen beiden deutschen Kraftwerken Krümmel und Brunsbüttel ursprünglich zugeteilten Strommengen konzernintern zu produzieren. Dafür soll der Konzern 2023 eine Ausgleichszahlung in Millionenhöhe verlangen können. Die genaue Summe wird sich laut deutschem Umweltministerium erst dann bestimmen lassen.
Parallel ist noch eine Klage des schwedischen Konzerns beim internationalen Schiedsgericht der Weltbank (ICSID) in Washington anhängig. Hier geht es um Forderungen von mehreren Mrd. Euro wegen der dauerhaften Stilllegung von Krümmel und Brunsbüttel.
APA/dpa