Bebauungsplan für deutsches Kohlekraftwerk Datteln unwirksam

26. August 2021, Münster
Archivbild des Kraftwerks
 - Datteln, APA/dpa

Der Bebauungsplan für das umstrittene deutsche Kohlekraftwerk Datteln 4 des Energiekonzerns Uniper ist nach einer Entscheidung des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts in Münster nicht rechtens. „Der Bebauungsplan der Stadt Datteln ist unwirksam“, sagte der Vorsitzende Richter Detlev Klein Altstedde am Donnerstag in Münster.

Die Wahl des Standortes für das Kraftwerk genüge nicht den einschlägigen gesetzlichen Anforderungen, umfangreiche Alternativen hätten geprüft werden müssen. Eine Revision sei nicht zugelassen. Gegen diese Entscheidung ist eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht möglich. Ein Uniper-Sprecher sagte, der Versorger werde die Urteilsbegründung analysieren und dann über rechtliche Schritte entscheiden. Das Kraftwerk werde aber am Netz bleiben. Die Umweltorganisation BUND, die gegen Datteln 4 geklagt hatte, begrüßte die Entscheidung. „Das ist ein ganz wichtiger Sargnagel für das Projekt Datteln 4“, sagte der NRW-Geschäftsleiter der Organisation, Dirk Jansen.

In insgesamt drei Normenkontrollverfahren hatten sich die Datteln benachbarte Stadt Waltrop, der Umweltschutzverband BUND NRW sowie vier Privatpersonen gegen den Bebauungsplan der Stadt Datteln gewandt, der das milliardenschwere Kraftwerk planerisch absichern sollte. Datteln 4 ist seit 2020 in Betrieb und ist damit das einzige Kohle-Kraftwerk in Deutschland, das trotz der Vereinbarung zum Kohleausstieg neu ans Netz ging. Umweltschützer wollen Datteln 4 stoppen.

Das Kraftwerk geht aber nach der Entscheidung des Gerichts nicht vom Netz, denn sie betrifft nicht die immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Kraftwerks. Diese will der BUND aber ebenfalls noch vor Gericht kippen, ein Verfahren ist vor einem anderen Senat des OVG in Münster anhängig.

„Das Gericht hat heute nicht über die Stilllegung von Datteln 4 entschieden, sondern über formale Aspekte des Planungsrechts“, sagte der Uniper-Sprecher. Uniper gehe weiter von einer Rechtmäßigkeit der für das Kraftwerk erteilten Genehmigung aus, dieses werde weiter betrieben.

Der BUND erwartet indes, dass das Urteil Rechtskraft erlangen werde. Dann müsse die zuständige Bezirksregierung in Münster Datteln 4 die Betriebsgenehmigung entziehen. Die Entscheidung des Gerichts sei auch eine „politische Klatsche“ für den nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten und Unions-Kanzlerkandidaten Armin Laschet, der sich hinter Datteln 4 gestellt habe.

Der Energiekonzern E.ON, der sein Kraftwerksgeschäft an Uniper abgegeben hatte, hatte den Grundstein für das Kraftwerk bereits 2007 gelegt. 2009 hatte das Oberverwaltungsgericht Münster dann aufgrund von Planungsfehlern den Bebauungsplan schon einmal für ungültig erklärt. Die damalige rot-grüne Landesregierung hatte im Gegenzug die Landesplanung geändert, um den planungsrechtlichen Fehler zu beheben.

Im Zuge des Kohleausstiegs in der Bundesrepublik soll Datteln 4 noch bis 2038 Strom liefern. Uniper ist aber zu Gesprächen über einen frühere Stilllegung bereit – wenn zukünftige Bundesregierungen darauf pochen.

APA/ag

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