Deutsche Netzagentur verhängt Strafen gegen Stromhändler

5. Oktober 2021, Bonn

Wegen Marktmanipulationen hat die deutsche Bundesnetzagentur Geldstrafen gegen zwei Stromhändler verhängt. Die Firma Energi Danmark soll 200.000 Euro zahlen und das Unternehmen Optimax Energy 175.000 Euro, wie die Regulierungsbehörde am Dienstag in Bonn mitteilte. Hintergrund sind sogenannte Systemungleichgewichte im Juni 2019.

Die Firmen stellten den Angaben zufolge Aufträge zum Stromverkauf an der Energiebörse ein, obwohl der angebotene beziehungsweise verkaufte Strom gar nicht zur Verfügung stand und es auch keine Absicht gab, diesen zu beschaffen. Das wertete die Behörde als irreführendes Signal für das Angebot an Strom.

Eine Optimax-Sprecherin sagte, man habe den Bescheid bekommen und werde ihn prüfen. Weitere Aussagen könne sie nicht machen. Energi Danmark war für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Die Geldstrafen sind noch nicht rechtskräftig. Die Unternehmen können vor das Oberlandesgericht Düsseldorf ziehen und Einspruch einlegen.

Im Rückblick hatte das damalige Handelssystem einen Fehler: Ausgleichsenergie, die Händler zur Vermeidung offener Bilanzposten beziehen müssen, war billiger als Strom auf dem Markt – das setzte den falschen Anreiz. Schließlich soll die Ausgleichsenergie nur in widrigen Umständen zum Tragen kommen und nicht Grundlage für ein gutes Geschäft sein. Um diesen Fehlanreiz zu beheben, brachte die Netzagentur ein Maßnahmenpaket auf den Weg.

An drei Tagen im Juni 2019 stand das deutsche Stromnetz erheblich unter Druck, weil zeitweise deutlich mehr Strom verbraucht wurde als erwartet. Die für die Stabilität der Versorgung verantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber sprachen damals von einer sehr angespannten Situation. Die Stromversorgung habe nur mit einer Reihe von Notfallmaßnahmen gesichert werden können.

Die damals missliche Situation nahm die Netzagentur genau unter die Lupe: Mehr als 100 Millionen Daten zum Stromhandel werteten die Beamten nach eigenen Angaben aus. Im September 2020 eröffnete die Behörde ein Bußgeldverfahren gegen drei Firmen. Gegen zwei davon verhängt sie nun ein Bußgeld, gegen eine läuft das Verfahren noch.

Schon im April 2020 hatte die Netzagentur festgestellt, dass fünf andere Unternehmen im Zusammenhang mit den Systemungleichgewichten ihren vertraglichen Pflichten nicht nachgekommen waren. Diese Unternehmen wurden abgemahnt – das ist ein scharfes Schwert, weil ihnen danach bei weiteren Pflichtverletzungen der Ausschluss vom Energiehandel droht.

APA/dpa

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