Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz muss noch einmal umgeschrieben werden

23. November 2021, Wien

Es hatte sich bereits abgezeichnet, seit voriger Woche ist es klar: Die gesetzliche Basis für die Umstellung auf 100 Prozent Ökostrom in Österreich muss noch einmal durch das Parlament. Die EU-Kommission hat Teile des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) nicht akzeptiert – konkret bestimmte Punkte im Förderregime –, daher müssen sie verändert werden. Wann der neuerliche Beschluss mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit im Parlament erfolgen wird, ist noch offen. Dass es noch vor Weihnachten – etwa mit einem Initiativantrag – ist, gilt aber als eher unwahrscheinlich.

Aus dem zuständigen Klimaministerium hieß es am Mittwoch, der Notifizierungsprozess laufe gut und die Einwände aus Brüssel „kommen nicht unerwartet“. Wichtiger als die „kleinen Änderungen“, die die EU-Kommission von Österreich fordere – insbesondere wettbewerbliche Ausschreibungen –, sei die Freigabe des Gesetzeskonvoluts für zehn Jahre. Die großen Punkte seien alle durch.

Das EAG war vor dem Sommer nach zähen Verhandlungen mit den Stimmen der SPÖ im Parlament beschlossen worden. Es soll mit Förderungen von rund 1 Mrd. Euro pro Jahr den Weg für den Zubau von 27 Terawattstunden Ökostrom ebnen. Ein Teil des Gesetzes, darunter die Einrichtung von Energie und Bürgergemeinschaften, ist bereits in Kraft.

Salzburger Nachrichten