VKI fordert Kelag zu Rückzahlung auf

22. Juli 2022

Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat Kärntner Energieversorger wegen zwei Preisklauseln geklagt. OGH-Urteil gab ihm recht, Kelag weigert sich, Geld zu erstatten.

Unzulässige Preiserhöhungen von Energieanbietern hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) in den vergangenen zweieinhalb Jahren unter die Lupe genommen. Mit vielen größeren Energieanbietern wie der EVN, der Wien Energie, der Tiwag und der Energie Burgenland konnte sich der VKI im Preisklausel-Streit einigen. Tausenden Strom- und Gas-Kunden wurde Geld in Millionenhöhe rückerstattet. „Im Durchschnitt waren es pro betroffenem Haushalt je nach Verbrauch rund 50 Euro“, sagt Thomas Hirmke, Leiter des Bereichs Recht im VKI.

Keine Einigung auf Refundierung gelang dem VKI mit der Kelag. Er klagte daher im Auftrag des Sozialministeriums das Kärntner Energieunternehmen wegen zwei Preisklauseln. Der Oberste Gerichtshof (OGH) gab dem VKI in seiner Unterlassungsklage nun recht und erklärte in seinem Urteil beide Klauseln für unzulässig. Eine ermöglichte eine unbeschränkte Preisänderung, die nachfolgende die Fortschreibung der Erhöhung.

„Es ist höchste Zeit, dass auch die Kelag die Betroffenen angemessen entschädigt, so wie dies auch viele andere Energieanbieter gemacht haben“, fordert Hirmke die Kelag zur Rückzahlung auf. Denn durch das OGH-Urteil falle die Rechtsgrundlage für die aufgrund der Klauseln erfolgten Erhöhungen weg.

Die Kelag erteilt einer Rückzahlung jedoch eine klare Absage. „Dafür liegt uns keine Rechtsgrundlage vor, da es lediglich ein Unterlassungsverfahren war“, sagt Alexander Slana, Leiter der Abteilung Juristische Dienste in der Kelag. Zwei Rechtsgutachten würden diese Rechtsmeinung untermauern. Die Rechtsauffassung des VKI, der aufgrund der Unterlassungsverpflichtung auch die Plicht für eine Rückzahlung gegeben sieht, sei „juristisch auf Sand gebaut“. Der Energieversorger werde, wie Slana betont, auf „Punkt und Beistrich“ das OGH-Urteil befolgen. Ab 1. August werden entsprechend geänderte Allgemeine Geschäftsbedingungen, die von der zuständigen Behörde, der E-Control, bereits abgesegnet wurden, gelten. Die Kelag-Kunden werden darüber schriftlich informiert.

Der VKI will jedoch nicht lockerlassen. „Sollte bei der Kelag weiterhin keine Bereitschaft bestehen, unrechtmäßig verrechnete Preise zurückzuzahlen, dann werden wir eine Sammelklage prüfen“, kündigt Hirmke an. Einen Anspruch auf Rückzahlung haben nach Ansicht des VKI Konsumenten und Konsumentinnen, für die die Preiserhöhung im September 2019 schlagend wurde. Hirmke kündigt an, dass der VKI auch stichprobenartig Jahresabrechnungen im Zeitraum 2018 bis 2022 prüfen werde. Kelag-Kunden können zu diesem Zweck ihre Rechnungen dem VKI übermitteln. Für wie viele Energie-Bezieher die zwei Preisklauseln galten, kann der VKI nicht beziffern. Auch die Kelag nennt keine Zahl. Allerdings kann man wohl von Zehntausenden ausgehen.

Kleine Zeitung

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