Regierung beeinsprucht Burgenlands Abgabe für Erneuerbare

11. Jänner 2023, Eisenstadt/Wien

Die Bundesregierung beeinsprucht im Ministerrat am Mittwoch das burgenländische Raumplanungsgesetz – erneut, wie Ö1 und APA aus Regierungskreisen erfahren haben. Begründet wird dies unter anderem damit, dass die in der vergangenen November beschlossenen Novelle enthaltene höhere Windkraft- und Photovoltaik-Abgabe Bundesinteressen gefährdet. Das Land hingegen wies die Kritik zurück und ortete eine „Blockade“ für Maßnahmen zur Eindämmung hoher Energiekosten.

Das burgenländische Raumplanungsgesetz hatte bereits im Februar 2021 wegen der erwähnten Abgabe für einen Einspruch der Bundesregierung gesorgt. Man einigte sich dann aber auf einen Maximalbetrag. Im November 2022 novellierte der burgenländische Landtag das Gesetz jedoch und erhöhte die Maximalbeträge deutlich. Für Betreiber von PV-Anlagen sollte nun ein Maximalbetrag von 6.500 Euro pro Hektar statt 1.400 Euro gelten und für Windkraftanlagen maximal 17.600 Euro pro Megawatt statt 3.000 Euro.

Diese „exorbitante“ Erhöhung konterkariere aber die österreichischen Erneuerbaren-Ausbau-Ziele „in höchstem Ausmaß“, hieß es dazu aus der Regierung. Die Abgabe stehe „im starken Gegensatz“ zum Regierungsprogramm, das das Ziel verfolge, die Stromversorgung bis 2030 auf 100 Prozent Ökostrom bzw. Strom aus erneuerbaren Energieträgern umzustellen und Österreich bis 2040 klimaneutral zu machen. Diese schwerwiegenden Bedenken würden daher den Einspruch gemäß § 9 Abs. 2 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948 (F-VG) rechtfertigen.

Im Umweltministerium sprach man von einer „willkürlichen Erhöhung“, die im Gegensatz zum 2030-Ziel stehe und die Planungssicherheit gefährde. Eine Landesabgabe ohne Begründung zu erhöhen, während bereits eine Erlösabschöpfung auf erneuerbare Energien beschlossen wurde, konterkariere dieses Ziel. Mit Blick auf Russland seien Bund und Länder viel eher gefordert, den Ausbau erneuerbarer Energieversorgung zu forcieren und mögliche Hürden aus dem Weg zu räumen, wurde weiters betont.

Das Land konnte diese „fadenscheinigen Begründungen“ nicht nachvollziehen. In einer Aussendung erklärte Landesrat Heinrich Dorner (SPÖ) am Mittwoch: „Mit seiner Blockade verhindert der Bund, dass wir jene Menschen, die von der enormen Teuerung am stärksten betroffen sind, durch gezielte Förderungen entlasten können. Denn die Erhöhung der Windkraft- und Photovoltaik-Abgabe soll eins zu eins in den Sozial- und Klimafonds fließen und der Abfederung der enormen Energiekosten dienen.“ Während das Land seine Hausaufgaben erledige, werde es vom Bund auch noch bestraft – eine „staatspolitische Bankrotterklärung“, kritisierte Dorner. Er betonte weiters, dass die Erhöhung eine zeitlich befristete Maßnahme sei und sich an den Strompreisen orientiert. Sobald diese fallen, sinke auch die Abgabe. Dass dadurch der Erneuerbaren-Ausbau blockiert werde, sei ein „absurder“ Vorwurf, da das Burgenland diesbezüglich österreichweiter Vorreiter sei.

„Wir haben von Anfang an dieses Gesetz bekämpft, denn es handelt sich um reine Abzocke“, betonte hingegen ÖVP-Landesparteiobmann Christian Sagartz in einer Aussendung. Neben der Erhöhung der PV- und Windkraftabgabe kritisiert die ÖVP auch die im Gesetz enthaltene Baulandmobilisierungsabgabe: „Die Baulandsteuer muss fallen“, forderte Sagartz.

FPÖ-Landesparteichef Alexander Petschnig riet, „sinnvolle Lösungen zu erarbeiten, statt mit problematischen Alleingängen zu scheitern“ und sah sich durch das Vorgehen der Bundesregierung in seiner Kritik bestätigt. Durch den Einspruch sei Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) „in seine Schranken gewiesen“ worden, so Petschnig.

Für die Grünen war der Einspruch „erwartbar“, sie sprachen ebenfalls von einem „Schnellschuss“ ohne Einbindung der Energieverbände, anderer Parteien oder der Regierung. Doskozils Blick sei nur darauf ausgerichtet gewesen, „schnell an Geld für eigene Projekte zu kommen“, meinte Klubobfrau Regina Petrik.

APA

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